Effizient fördern – „Rosinenpickerei“ verhindern

Morgen berät Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder unter anderem über die Vergabe zusätzlicher Mobilfunkfrequenzen

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) befürwortet, dass die Erlöse aus dieser Vergabe genutzt werden sollen, um den flächendeckenden Breitbandausbau zu fördern. „Bund und Länder sollten ihren Anteil nur zur Förderung des Breitbandausbaus einsetzen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Gerade in ländlichen Gebieten ist der Breitbandausbau oft nicht komplett wirtschaftlich darstellbar. Eine Ausbauförderung bleibt nötig, um das gemeinsame politische Ziel zu erreichen, den flächendeckenden Breitbandausbau mit einer Datenüber-tragungsrate von 50 Megabit pro Sekunden bis 2018“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.

Aus VKU-Sicht kommen die Erlöse aus der Versteigerung aber im Jahr 2016 zu spät und werden nicht ausreichen. „Deshalb unterstützen wir nachdrücklich die Forderung, dass auch die Mittel aus dem angekündigten Konjunkturprogramm des Bundes vorrangig in Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere in den Breitbandausbau im ländlichen Raum fließen“, so Reck. „Investitionen in den Breitbandausbau sind Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Die dadurch geschaffene Infrastruktur ist notwendig für eine wirtschaftliche Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe auch in der Fläche.“

Auch deshalb begrüßt der VKU, dass die Bundesregierung für das geplante Investitionsprogramm des EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker den Breitbandausbau für Deutschland an prominenter Stelle benannt hat. Reck: „Wichtig ist nun, dass die Förderbedingungen der EU, des Bundes und der Länder aufeinander abgestimmt werden. Wo Fördermittel zur Verfügung stehen, muss sichergestellt werden, dass kommunale Unternehmen wie alle anderen Marktteilnehmer hierzu den gleichen Zugang haben. Das war in der Vergangenheit nicht immer der Fall.“

Kommunale Unternehmen übernehmen im Rahmen der Daseinsvorsorge Verantwortung für ihre Region und engagieren sich – anders als zum Beispiel börsennotierte Unternehmen – in erheblichem Umfang auch in dünn besiedelten Regionen beim Ausbau leistungsfähiger Glasfasernetze. Hierzu müssen sie allerdings Einnahmen in dichter besiedelten, lukrativen Regionen generieren können. „Fördermittel alleine reichen hier nicht, die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen müssen ebenso stimmen. Die in letzter Zeit immer wieder vorgekommene ‘Rosinenpickerei‘ sowie Doppelausbauten durch die Deutsche Telekom verteuern und verzögern im Ergebnis die Versorgung ländlicher Regionen. Alle zur Verfügung stehenden Mittel müssen optimal eingesetzt werden“, sagt Reck. Um eine weitere „Rosinenpickerei“ zu verhindern, könnten daher auch Elemente aus Konzessionsmodellen, wie sie bei anderen Infrastrukturprojekten üblich sind, angedacht werden.

Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) direkter Link zum Artikel