Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum

Sächsischer Städte- und Gemeindetag setzt sich erfolgreich für den ländlichen Raum ein

Der Städte- und Gemeindetag (SSG) trägt den Entwurf des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum (Förderperiode 2014 bis 2020) mit. Der Entwurf setzt zentrale Forderungen des Verbandes um.


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Dies gilt vor allem für die integrierte ländliche Entwicklung, bei der die Regionen künftig mehr Freiheit haben. Staatsminister Frank Kupfer hatte den neuen Ansatz in der vergangenen Woche in der Sitzung des Präsidiums des SSG erläutert.

Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des SSG, sagte dazu: „Das Umweltministerium hat beim EPLR gute Arbeit geleistet und die Kommunen vorbildlich eingebunden. Die Regionen entscheiden künftig selbst, was sie fördern möchten und in welcher Höhe. Das ist gelebte Selbstverwaltung“.

Das Programm wird allerdings nur dann ein Erfolg, wenn der Freistaat die Spielräume nicht durch die Hintertür beschneidet. „Die Regionen im ländlichen Raum müssen frei darüber entscheiden können, ob und in welcher Höhe sie ihr Budget für den Ausbau einer Schule oder Straße einsetzen wollen oder ob sie hierzu ein Fachförderprogramm nutzen. Es ist erfreulich, dass Staatsminister Kupfer uns auch in diesem Punkt unterstützt“, so Woitscheck.

Der Freistaat Sachsen hat der EU-Kommission den Entwurf seines Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum zur Genehmigung vorgelegt. Das Programm bestimmt, welche Fördergegenstände 2014 bis 2020 aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Bei der integrierten ländlichen Entwicklung verzichtet der Freistaat auf zentrale Vorgaben. Stattdessen sollen die Regionen Fördergegenstände und -sätze in einer eigenen Strategie festlegen können. Zur Schonung des ihnen zugewiesenen Budgets sind sie nach Auffassung des SSG aber darauf angewiesen, auch Fachförderprogramme des Freistaates in Anspruch nehmen zu können.

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