Förderung nach dem LGVFG (RuF) und Sonderprogramm Stadt und Land für die Fahrradinfrastruktur auf der Bahnbrücke bei Gottwollshausen von rund 689.000 Euro (Landkreis Schwäbisch Hall)

Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Mit der Förderung unterstützen wir den Landkreis Schwäbisch Hall beim Ausbau seiner Radinfrastruktur“


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Das Land und der Bund unterstützen den Landkreis Schwäbisch Hall beim Ausbau ihrer Fahrradinfrastruktur auf der Bahnbrücke bei Gottwollshausen mit rund 689.000 Euro.

Ziel der Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz im Bereich Rad- und Fußverkehr (LGVFG RuF) und des Bundessonderprogramms Stadt und Land ist der Ausbau einer sicheren Infrastruktur, beispielsweise für Radfahrende.

Bereits im April dieses Jahres hatte der Landkreis eine Landesförderung in Höhe 790.000 Euro für den Neubau der Brücke über die Bahn erhalten. Nun wird die Fahrradinfrastruktur in Höhe von rund 172.000 Euro aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG RuF) und mit rund 517.000 Euro aus dem Sonderprogramm Stadt und Land des Bundes unterstützt.

Regierungspräsidentin Susanne Bay erklärte: „Mit der Förderung unterstützen wir den Landkreis Schwäbisch Hall beim Ausbau seiner Radinfrastruktur.“

Die Gesamtkosten für den Ausbau der Radinfrastruktur auf der Bahnbrücke belaufen sich auf rund 735.000 Euro.

Mit der Ausschreibung soll im Winter spätestens Anfang 2025 begonnen werden und als Bauende wird der Sommer 2026 angestrebt.

Hintergrundinformationen:
Das LGVFG ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land. Mit dem LGVFG RuF soll das bestehende lückenhafte Radverkehrsnetz attraktiver und sicherer zu gestalten und flächendeckend auszubauen.

Regierungspräsidium Stuttgart direkter Link zum Artikel