Gesetzentwurf für Verbesserungen beim TK-Netzausbau

Digitales — Gesetzentwurf — hib 658/2024

Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur verbessern. Dazu hat sie den Gesetzentwurf „zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen“ (20/13171) vorgelegt, über den der Bundestag erstmals am Freitagvormittag beraten will.


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Die Definition des TK-Netzausbaus „im überragenden öffentlichen Interesse“ soll bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 für alle Ausbauvorhaben in sämtlichen Genehmigungsverfahren gelten. In naturschutzrechtlichen Verfahren soll es laut Bundesregierung eine Einschränkung geben: Dort liege nur die Errichtung von Mobilfunkmasten für eine unterbrechungsfreie Versorgung mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten im überragenden öffentlichen Interesse, geht aus dem Entwurf hervor.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr soll die Wirkung des überragenden öffentlichen Interesses unter Einbeziehung betroffener Unternehmen und zuständiger Behörden nach drei Jahren evaluieren, heißt es darin weiter.

Bestandteil der Änderung ist zudem die Verankerung des Gigabit-Grundbuches als einheitliches Informationsportal „zentrale Datendrehscheibe“ im Telekommunikationsgesetz (TKG). Informationsumfang, -erhebung und -bereitstellung würden so „für alle Informationsportale klar strukturiert und übersichtlich geregelt“, schreibt die Bundesregierung.

Das Verfahren der wegerechtlichen Zustimmung soll durch eine Verkürzung von Fristen und Verfahrensvereinfachungen beschleunigt werden. Auch soll ein Anspruch auf Mitnutzung von Gebäuden öffentlicher Stellen zum Zweck der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen geschaffen werden.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) soll eine Ermächtigung erhalten, Eisenbahnunternehmen zwecks unterbrechungsfreier Mobilfunkversorgung zur Mitwirkung in Gleisnähe zu verpflichten. Erhobene Daten sollen schließlich innerhalb der BNetzA effizienter genutzt und veröffentlicht werden können.

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