Unternehmen erhalten besseren Zugang zu öffentlichen Daten

Öffentliche Stellen verfügen über zahlreiche Informationen wie Wetter-, Verkehrs- und Grundbuchdaten oder Kartenmaterial

Um diese Datensätze besser zur Weiterverwendung zu öffnen, hat die EU-Kommission heute (Donnerstag) entsprechende Leitlinien veröffentlicht. Sie sollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, die neugefasste Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) rechtzeitig bis Juli 2015 in nationales Recht umzusetzen.


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Kommissionsvizepräsidentin Neelie Kroes, zuständig für die Digitale Agenda, erklärte hierzu: „Diese Leitlinien werden uns allen helfen, von den vielfältigen Informationen, die im Besitz öffentlicher Stellen sind, zu profitieren. Die Öffnung und Weiterverwendung dieser Daten wird viele neue Unternehmen und praktische Dienstleistungen ermöglichen.“

Offene Daten können als Ausgangsmaterial für innovative wertschöpfende Dienste und Produkte wie mobile Apps verwendet werden, die ihrerseits zu Investitionen in datengesteuerten Sektoren anregen. Die heute veröffentlichten Leitlinien beruhen auf einer ausführlichen öffentlichen Konsultation. Dabei geht es beispielsweise um die Frage, wie öffentliche Stellen, z. B. Bibliotheken, Museen und Archive, die Gebühren berechnen sollten, die sie für die Weiterverwendung von Daten erheben.

Die Leitlinien enthalten auch Angaben darüber, wann öffentliche Stellen eine bedingungslose und lizenzfreie Weiterverwendung erlauben können. Außerdem werden fünf thematische Datensatzkategorien vorgestellt, die vorrangig zur Weiterverwendung zur Verfügung gestellt werden könnten, wie Kartenmaterial, Daten zu Wetter, Boden- und Wasserqualität, Verkehrs- und Statistikdaten.

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