VDMA: Heils Pläne verzögern notwendige Modernisierung

Die Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur gewinnt nicht durch das geplante Tariftreuegesetz

Im Gegenteil. Zudem ist Tarifbindung nicht Aufgabe des Staates, sondern eine Angelegenheit der Tarifparteien.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Der VDMA lehnt die Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ab, nach denen Bundesaufträge ab 10.000 Euro künftig nur noch an Firmen vergeben werden dürfen, die ihre Beschäftigte nach Tarif zahlen. „Der notwendigen Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur wird damit ein Bärendienst erwiesen“, kritisiert VDMA-Chefvolkswirt und Mitglied der VDMA-Hauptgeschäftsführung Dr. Ralph Wiechers. Denn gerade unter den vielen Start-ups, die zur Beschleunigung der immer noch schleppenden Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung gebraucht werden, seien tarifgebundene Unternehmen eher rar. Wiechers warnt: „Wir werden die Probleme des 21. Jahrhunderts nicht lösen, indem wir Maßstäbe anlegen, die im 20. Jahrhundert vielleicht noch üblich waren.“ Zudem sei eine geringe Tarifbindung keineswegs gleichbedeutend mit niedrigen Sozialstandards, wie die Hochlohnbranche Maschinenbau beweise. Im Maschinenbau ist circa nur noch jedes vierte Unternehmen tarifgebunden. Der Durchschnittsverdienst liegt dennoch bei rund 63.000 Euro.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung mehr Unternehmen in die Tarifbindung zwingen. Dagegen meldet Wiechers grundsätzliche Bedenken an. „Die Tarifbindung ist nicht Aufgabe des Staates, sondern in erster Linie eine Angelegenheit der Tarifparteien, vor allem der Gewerkschaften. Wenn der Organisationsgrad der Beschäftigten hoch ist, gilt das in der Regel auch für die Unternehmen“, stellt Wiechers klar. Der Staat dürfe in diesen Prozess nicht einseitig zu Lasten der Unternehmen eingreifen und den Gewerkschaften ihre Arbeit abnehmen. 

VDMA e. V. direkter Link zum Artikel