Abfallgebühren der Städte Duisburg und Oberhausen für das Jahr 2014 rechtswidrig
Abfallgebührensatzung
Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat mit Urteilen vom 22. Oktober 2014, die den Beteiligten heute zugestellt wurden, mehrere Abfallgebührenbescheide der Städte Duisburg und Oberhausen mit der Begründung aufgehoben, dass es für das Jahr 2014 in beiden Städten an einer wirksamen Abfallgebührensatzung fehle.
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