Abfallgebühren neu kalkuliert

Ausschuss empfiehlt moderate Anhebung

Wir produzieren immer mehr Abfall – viel, doch nicht alles kann verwertet werden. Für das Jahr 2015 kalkuliert der Kreis mit Kosten von insgesamt 22,06 Millionen Euro. Womit welche Abfallart unterm Strich zu Buche schlägt, ist in der Abfallgebührensatzung nachzulesen.


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Der Ausschuss für Natur und Umwelt beschäftigte sich mit diesem Zahlenwerk und empfahl dem Kreistag einstimmig, die neue Satzung mitsamt moderaten Kostensteigerungen am 16. Dezember zu beschließen.

Die vom Kreis erstellte Kalkulation sieht für die Restmüllentsorgung 257,86 Euro pro Tonne vor (2014: 256,90 Euro). Leicht erhöhen werden sich auch die Aufwendungen für die Kompostierung von Bioabfall. Sie sollen im nächsten Jahr mit 103,69 Euro/Tonne zu Buche schlagen (101,78 Euro in 2014). Von 50,13 auf im kommenden Jahr 55,04 Euro pro Tonne erhöhen werden sich die Kosten für die Kompostierung von Grünabfall.

Die Sperrmüllgebühr setzt sich aus einer Leistungsgebühr und der einwohnerbezogenen Grundgebühr zusammen. Die leistungsbezogene Gebühr soll 86,36 Euro pro Tonne (85,75 Euro im Jahr 2014) betragen. Die einwohnerbezogene Gebühr wird bei 4,62 Euro pro Einwohner liegen (4,51 Euro in 2014).

Angesichts weltweit sinkender Erlöse wird das Plus bei der Altpapierverwertung 2015 nicht mehr ganz so üppig ausfallen wie in den letzten Jahren. Gleichwohl kalkuliert der Kreis in diesem Bereich mit 57,33 Euro je Tonne (2014: 90,43 Euro). Das ist mehr als 2004 (52,55 Euro): In diesem Jahr stieg der Kreis Unna in die Altpapierverwertung ein.

Damit bleibt das Altpapier weiter wichtig für die Gebührenrechnung des Kreises und für die Bürgerinnen und Bürger, an die der Gewinn letztlich zurückfließt. Denn die Entsorgungsgebühren des Kreises sind ein Baustein in der Gebührenrechnung der u. a. für das Einsammeln von Müll und Wertstoffen zuständigen Städte und Gemeinden.

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