Abfallgebührenkalkulation und Abfallwirtschaftskonzept für 2025 und 2026 werden in den Kreisgremien diskutiert

Symbolfoto: Landratsamt
Symbolfoto: Landratsamt

Mit der Abfallgebührenkalkulation und dem Abfallwirtschaftskonzept für die Jahre 2025 und 2026 befassen sich die Kreisgremien aktuell und in den kommenden Tagen. Die Vorberatung erfolgte im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft am vergangenen Montag.


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Am kommenden Montag wird sich der Kreisausschuss dem Thema widmen. Die endgültige Entscheidung durch den Kreistag Nürnberger Land ist für dessen Sitzung am 21. Oktober vorgesehen.

Das Kommunalabgabengesetz schreibt vor, dass Abfallgebühren als öffentlich-rechtliche Abgaben im Voraus zu kalkulieren sind. Der derzeitige Kalkulationszeitraum endet am 31. Dezember. Der neue Kalkulationszeitraum erstreckt sich auf die Jahre 2025 und 2026. Für beide Jahre rechnet die Verwaltung aufgrund allgemeiner Preissteigerungen unter dem Strich mit einer Unterdeckung der Gesamtkosten in Höhe von 600.000 Euro jährlich.

Die Ende des Jahres 2022 neugegründete interfraktionelle Arbeitsgruppe Abfall hat sich in bisher sechs Sitzungen unter anderem mit Abfallwirtschaftskonzepten anderer Gebietskörperschaften und Einsparpotenzialen beschäftigt. Aufgrund der Vertragslaufzeiten ist eine grundlegende Änderung des Abfallwirtschaftskonzeptes erst mittel- bis langfristig möglich. Als kurzfristige Maßnahmen hatten sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe auf Änderungen bei der Sperrmüllabfuhr (eine statt bisher zwei Sperrmüllabfuhren pro Haushalt und Jahr) sowie auf eine moderate Anhebung der Behältergebühren um drei Prozent geeinigt. Das würde für die bei den meisten Haushaltungen vorhandene 60-Liter-Restmülltonne (mit Biotonne) eine Erhöhung der monatlichen Gebühren um 52 Cent bedeuten. Bei Eigenkompostierung stiegen sie um 43 Cent. Bei Betrachtung der zurückliegenden Veränderung bei einem Zeitraum von zwanzig Jahren zeigt sich, dass die allgemeine Inflation in der Bundesrepublik doppelt so stark gestiegen ist wie die Abfallgebühren im Nürnberger Land. Während die Inflationsrate in den vergangenen zwanzig Jahren durchschnittlich um zwei Prozent stieg, beträgt die Zunahme der Abfallgebühren im Landkreis Nürnberger Land im selben Zeitraum durchschnittlich 0,9 Prozent.

Darüber hinaus soll die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises in Teilen an die Mustersatzung des Bayerischen Landkreistags angepasst werden. Für private Haushalte ändert sich dadurch fast nichts: Wie bisher können Altreifen von Autos und Motorrädern in haushaltsüblichen Mengen an den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Dies wird in der Abfallwirtschaftssatzung nunmehr ausdrücklich vorgesehen. Festgehalten wird ferner, dass keine Kunststoffe in Biotonnen entsorgt werden dürfen – auch keine „kompostierbaren“ oder „biologisch abbaubaren“. Sie zersetzen sich nur sehr langfristig und müssen in den Verwertungsbetrieben aufwändig aussortiert werden. Darüber hinaus dürfen künftig Gelbe Säcke erst am Abholtag bereitgestellt werden, wie dies in der Satzung auch für Mülltonnen festgelegt ist.

Für alle Nicht-Privathaushalte (z. B. Betriebe, Arztpraxen, Bildungseinrichtungen, Kliniken, Hotels, Gaststätten) werden die Mindestmengen, die sie pro Beschäftigten bzw. Schüler oder Gast an Restmüllkapazität pro Woche anmelden und bereithalten müssen, angepasst. Beispielsweise muss künftig ein Industriebetrieb mit 100 Mitarbeitenden mindestens eine 1100-Liter-Restmülltonne anmelden. Die Verwaltung hat hier jeweils niedrige Werte angesetzt, so dass durch die Änderungen für Betriebe und Kommunen keine Mehrbelastungen zu erwarten sind, im Satzungsvollzug aber eine höhere Rechtssicherheit als bislang gegeben sein wird. Das notwendige Abfallvolumen ist nach unterschiedlichen Branchen gestaffelt, da zum Beispiel in Büros erfahrungsgemäß weniger Abfall anfällt als in einem Handwerks- und Industriebetrieb oder in einer Gaststätte. In besonderen Einzelfällen – weil beispielsweise Anhaltspunkte für ein erhöhtes Müllaufkommen gegeben sind – muss unter Umständen eine größere Tonne angemeldet bzw. bereitgestellt werden.

Im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft am 7. Oktober wurden diese Vorschläge nunmehr erstmals öffentlich beraten. Die Mitglieder des Ausschusses hielten – wie Landrat Armin Kroder – die Erhöhung der Gebühren um drei Prozent für angemessen. Bei der Sperrmüllabfuhr gab es zwei abweichende Meinungen, die bei nur einer Sperrmüllabfuhr pro Jahr und Haushalt die ländlichen Regionen benachteiligt sahen, weil bei Selbstanlieferung an die Wertstoffhöfe in Neunkirchen bzw. Altdorf weite Wege zurückzulegen wären. Die Beratungen werden am Montag, 14. Oktober, im Kreisausschuss fortgesetzt. 

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