Abgabe kleiner Elektroaltgeräte im Supermarkt möglich
Seit Juli 2022 müssen auch Lebensmittelgeschäfte wie Super- und Drogeriemärkte und Discounter ausgediente Elektrokleingeräte zurücknehmen.
Eine Verpflichtung zum Neukauf eines Gerätes be-steht nicht. Anders sieht es dagegen bei großen Elektroaltgeräten aus. Hier greift die Rücknahmever-pflichtung nur bei einem Neukauf eines vergleichbaren Gerätes, informieren die Göttinger Entsor-gungsbetriebe (GEB).
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