Abgabe kleiner Elektroaltgeräte im Supermarkt möglich

Seit Juli 2022 müssen auch Lebensmittelgeschäfte wie Super- und Drogeriemärkte und Discounter ausgediente Elektrokleingeräte zurücknehmen.

Eine Verpflichtung zum Neukauf eines Gerätes be-steht nicht. Anders sieht es dagegen bei großen Elektroaltgeräten aus. Hier greift die Rücknahmever-pflichtung nur bei einem Neukauf eines vergleichbaren Gerätes, informieren die Göttinger Entsor-gungsbetriebe (GEB).


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Das überarbeitete Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) verpflichtet nun auch den Lebensmittel-handel mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmeter zur Rücknahme von höchstens drei Elektrokleingeräten pro Abgabe (Merkmal ist eine Kantenlänge von höchstens 25 Zentimetern, z.B. Toaster, Mixer, Kaffeemaschinen auch Smartphones), wenn dieser mehrmals im Jahr oder dau-erhaft solche Geräte verkauft.

Damit diese neue verbraucherfreundliche Rückgabemöglichkeit auch angenommen wird, soll der ein-schlägige Handel seine Kundinnen und Kunden darüber auch in geeigneter Weise gut informieren.

„In diesem neuen dezentralen Rücknahmesystem sehen wir eine kundenfreundliche Ergänzung zu der kostenfreien Altgeräterücknahme von Klein- und Großgeräten auf unserem Recyclinghof“, so Heindorf, Sprecherin der GEB. Leicht erreichbare Sammelstellen sind die beste Voraussetzung, um ausgediente Elektrogeräte umweltgerecht und damit richtig zu entsorgen. „Schadstoffe werden ver-lässlich erfasst und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen“, informiert Heindorf weiter. Auf der Inter-netseite des Umweltbundesamtes (www.umweltbundesamt.de) sind bei Bedarf viele weitere Informa-tionen zu diesem Thema zu finden.

Für weitergehende Fragen stehen die Mitarbeitenden im Kundencenter der GEB unter der

Servicenummer 400 5 400 gern bereit.

Abgabe kleiner Elektroaltgeräte im Supermarkt möglich - Anhang 1
GEB Göttinger Entsorgungsbetriebe