Almunia stellt zur deutschen Ökostrom-Reform klar

Gerichtsurteil hat noch nicht alle Fragen geklärt

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Ökostromförderung ist die Diskussion zwischen EU-Kommission und Bundesregierung über die Reform des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG) noch nicht beendet.


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Das hat Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia am Donnerstag vor Journalisten in Brüssel deutlich gemacht.

Der EuGH hatte in seinem Urteil am Dienstag den Ausschluss eines finnischen Windstromerzeugers von schwedischer Ökostromförderung gebilligt. EU-Staaten dürfen demnach die Ökostromförderung nationalen Energieerzeugern vorbehalten: Das Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien rechtfertige es, den freien Warenverkehr im Binnenmarkt einzuschränken, so das Gericht. Auch Importverbote für Ökostrom aus anderen EU-Staaten seien damit zulässig.

In Deutschland war das Urteil weithin so aufgenommen worden, als sei damit auch das deutsche Fördermodell genehmigt. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte nach dem Urteil erklärt: "Ich gehe davon aus, dass der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG jetzt nichts mehr im Wege steht."

Almunia erinnerte nun daran, dass es im deutschen Fördersystem gar nicht darum gehe, aus Klimaschutzgründen Stromimporte zu unterbinden. Bei der wettbewerbsrechtlichen Prüfung des EEG gehe es um andere Aspekte, die von dem Urteil nicht berührt würden. Etwa um die Artikel 30 und 110 des EU-Vertrags, die es untersagten, ausländische Versorger mit Zöllen, Steuern oder Abgaben wie der deutschen EEG-Umlage zu belegen, wenn sie dabei gegenüber deutschen Unternehmen diskriminiert würden.

Wenn die Bundesregierung Energieerzeugern aus anderen Mitgliedstaaten also die Förderung für importierte erneuerbare Energie verweigert, gleichzeitig aber auf importierten Strom die EEG-Umlage kassiert und das eigene Fördersystem damit mitbezahlen lässt, dann sei das mit EU-Recht nicht zu vereinbaren, stellte Almunia klar.

Die Kommission prüfe die am vergangenen Freitag vom Bundestag beschlossene Novelle des EEG weiter und er hoffe auf einen baldigen Abschluss, sagte Almunia. Allerdings sei im EEG vorgesehen, dass wichtige Detailregelungen noch von der Bundesregierung festgelegt werden müssen. Auf die komme es bei der wettbewerbsrechtlichen Bewertung an.

Almunia zeigte sich zuversichtlich, dass die offenen Fragen zu lösen sind. Es seien bereits verschiedene technische Lösungsmöglichkeiten mit Berlin diskutiert worden. "Manchmal verstehe ich die Aussagen nicht, dass wir große Differenzen hätten. Wir haben keine großen Probleme", sagte Almunia. Er sprach von "Brüssel-Bashing" aus innenpolitischen Gründen, das er nicht immer hinnehmen könne. "Ich weiß nicht, wer daran interessiert ist, große politische Spannungen zu erzeugen", sagte er.

Der Kommissar deutete indirekt mögliche Lösungen an. So habe Frankreich ein Fördersystem für erneuerbare Energie, das ohne Beiträge ausländischer Lieferanten finanziert werde. In Tschechien hat die Kommission vor wenigen Wochen ein System genehmigt, demzufolge Energielieferanten anderer Mitgliedstaaten grundsätzlich auch Anspruch auf tschechische Fördermittel für Erneuerbare hätten, wobei die Zahlungen ins Ausland aber einen gewissen Betrag nicht übersteigen dürfen. Wenn sich Deutschland entscheide, ab 2017 Subventionen für Erneuerbare über Auktionen zu vergeben, dann komme es darauf an, ob und in welchem Ausmaß auch EU-Ausländer Zugang zu den Auktionen hätten, sagte Almunia weiter.

Die Frage der Behandlung von Importstrom habe die Kommission bereits im Dezember aufgeworfen, als sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung wegen des EEG von 2012 einleitete. Seitdem sei darüber mehrfach gesprochen worden. „Ich war überrascht, dass Gabriel kürzlich sagte, wir hätten das bisher nicht diskutiert“, sagte Almunia.

Ein auch vom EuGH anerkanntes Problem sei die Entscheidung, welcher Strom „grüner“ Strom sei und für Subventionen in Frage komme. Das sei vor allem bei Übertragungen über lange Strecken teils unmöglich zu erkennen „und auch Grünstromzertifikate sind nicht zu 100 Prozent verlässlich“, sagte Almunia. Dieses Problem könne aber mit EU-Wettbewerbsrecht nicht gelöst werden.

Einig seien sich die Kommission und die Bundesregierung „im Prinzip“ über Ausnahmen von der EEG-Umlage für Anlagen zur Eigenstromproduktion in Industriebetrieben. Hier müssten noch Details geklärt werden. In der Zukunft dürfe es keine Diskriminierung zwischen alten und neuen Anlagen mehr geben.

Länger als die Prüfung der geplanten EEG-Reform werde wohl die wettbewerbsrechtliche Überprüfung der EEG-Fassung von 2012 dauern, sagte Almunia. Am Ende sei zu erwarten, dass zu Unrecht gewährte Beihilfen für die Jahre 2012 bis 2014 zurückgefordert werden müssten. Um welche Summen es sich dabei handeln könnte, ist noch offen.

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