Arzneimittel dürfen nicht in den Ausguss

Medikamente richtig entsorgen

In jedem Haushalt sind sie zu finden, alte Medikamente, die nicht mehr gebraucht werden oder deren Verfallsdatum überschritten ist. Spätestens wenn der Inhalt der Hausapotheke einmal kritisch gesichtet wird, stellt sich die Frage nach der richtigen Entsorgung der alten Pillen, Salben oder Säfte.


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Nicht mehr benötigte Arzneimittel können im Landkreis Rastatt gemeinsam mit den Restabfällen entsorgt werden. Die Wirkstoffe in den Medikamenten sind so dosiert, dass die Beseitigung in Verbrennungsanlagen für Hausmüll erfolgen kann. Dieser Entsorgungsweg ist sowohl für feste als auch für flüssige Altmedikamente geeignet. Eine ordnungsgemäße Entsorgung von Altmedikamenten ist also über den Restabfallbehälter (graue Tonne) möglich.

Ein mögliches Gefahrenpotential bei der Entsorgung von Altmedikamenten besteht in der Zeit zwischen dem Einwerfen in die graue Tonne und der Entleerung der Behälter ins Müllfahrzeug. Es ist nicht auszuschließen, dass ein auf dem Gehweg bereit gestellter Restabfallbehälter umfällt. Wenn nun alte Medikamente enthalten sind und die „schönen bunten Pillen“ auf dem Gehweg liegen, könnten Kinder diese als „Bonbons“ ansehen.

Um dieses Risiko auszuschließen, empfiehlt der Abfallwirtschaftsbetrieb für die Entsorgung von Altmedikamenten:

  • Kleine Mengen alter Medikamente sollten in einem zugebundenen Müllbeutel mit dem Hausmüll vermischt in die graue Tonne gegeben werden.
  • Größere Mengen Altmedikamente, die bei Räumung oder Auflösung einer Hausapotheke anfallen, sind bei der Problemstoffsammlung sicherer aufgehoben. Die Altmedikamente werden von dort aus zur Hausmüllverbrennung gegeben. Ein unbefugter Zugriff durch Dritte ist bei der Wahl dieses Weges ausgeschlossen.
  • Die Schachteln und Beipackzettel sind getrennt von den Altmedikamenten über die grüne Wertstofftonne zu entsorgen. Pillen und Tabletten sollten nicht aus ihren direkten Verpackungen (Pillenträgerpapier, so genannte Blister) herausgedrückt werden, um einen unmittelbaren Kontakt mit den Medikamenten zu vermeiden.

Apotheken dagegen sind nicht verpflichtet, alte und überlagerte Medikamente zurückzunehmen. Wenn sie dies anbieten, handelt es sich um eine Freiwilligkeitsleistung.

Auf gar keinen Fall dürfen Arzneimittel wie Tropfen, Säfte, Pillen und Tabletten in den Ausguss der Spüle oder in die Toilette gegeben werden. Die in den Klärwerken für die Reinigung der Abwässer verantwortlichen Organismen können diese oft nicht abbauen, und so gelangen die Substanzen in unsere Gewässer und verunreinigen diese.
Ganz wichtig ist zudem der verantwortungsvolle Umgang mit Medikamenten. So sollte vor der Anschaffung neuer

Arznei in der Hausapotheke überprüft werden, ob nicht noch brauchbare Altbestände vorhanden sind. Auch die richtige Verpackungsgröße sollte mit dem Arzt oder Apotheker abgestimmt sein, um den Anfall von Restbeständen schon im Vorfeld zu vermeiden.

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt direkter Link zum Artikel