Backhaus: Klimaschutz ist ohne planvolle Abfallwirtschaft undenkbar

Anlässlich des Abfallwirtschaftsforums der Uni Rostock erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus:

„Ein wichtiges Thema unserer politischen und fachlichen Arbeit war in den vergangenen Monaten die Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans (AWP) MV als Teil der Koalitionsvereinbarung. Im März 2021 habe ich entschieden, den Plan fortschreiben zu lassen.


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Insbesondere aufgrund neuer EU-rechtlicher Anforderungen an Abfallwirtschaftspläne sowie des Kabinettsbeschlusses vom 1. Oktober 2019 zum eingeschränkten Annahmebetrieb der Deponie Ihlenberg war eine Fortschreibung des AWP erforderlich geworden.

Bevor wir mit den Planungen beginnen konnten, war eine Bestandsaufnahme erforderlich. In MV wurden 772.000 t Siedlungsabfälle, 4,2 Mio. t mineralische Abfälle und 340.000 t gefährliche Abfälle erzeugt. Zu den Siedlungsabfällen gehören auch 152.000 t Bioabfälle, deren zunehmender Anteil an getrennter Erfassung eine positive Entwicklung im MV darstellt.

Wir hatten ein Aufkommen an knapp 30.000 t (TS) Klärschlamm zu verzeichnen. Der Export an Abfällen ins Ausland umfasste 62.000 t, der Import 64.000 t.

Für diese Abfallströme stehen in MV verschiedensten Abfallentsorgungsanlagen mit ausreichend Entsorgungskapazitäten zur Verfügung. Gleichwohl werden wir in einigen Einzelfällen und bedingt durch technische oder rechtliche Entwicklungen auch weiterhin neue oder erweiterte Anlagen benötigen.

Der Abfallwirtschaftsplan enthält nicht nur Daten und Fakten. Mit den Zielen und Grundsätzen der Kreislaufwirtschaftspolitik bekennt sich die Landesregierung zu abfallwirtschaftlichen Schwerpunkten:

  1. Klimaschutz: Getrennte Erfassung von Bioabfällen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern trägt bei entsprechender Entsorgung der Bioabfälle in Biomasseheizkraftwerken oder Vergärungsanlagen auch zum Klimaschutz bei.
  2. Das Hauptanliegen des formulierten Zielwerts in Höhe von 100 kg/EW im Abfallwirtschaftsplan ist es, den Biogutanteil im Restmüll zu verringern und einer separaten Entsorgung zuzuführen. Diesen Zielwert haben nun alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei der Aufstellung ihrer Abfallwirtschaftskonzepte zu berücksichtigen.
  3. Mineralische Abfälle haben den mit Abstand größten Anteil am gesamten Abfallaufkommen in M-V, aber auch bundesweit.
  4. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Primärrohstoffen wie Sand und Kies unverändert hoch. Fehlende Recyclingoptionen führten dazu, dass in M-V im Jahr 2020 immer noch 62 % der mineralischen Abfälle in Tagebauen verfüllt bzw. 7 % auf Deponien beseitigt wurden. Hier liegen noch große Reserven für mehr Recycling und Nachhaltigkeit! Ich werde daher meine Amtskollegen im Wirtschafts-, Innen- und Finanzministerium immer wieder darauf aufmerksam machen, bei Ausschreibungshinweisen, Bauvorschriften und Vergabeentscheidungen auf die Nutzung von Ersatzbaustoffen hinzuwirken.

Bestimmte Vorgaben müssen allerdings durch den Bund umgesetzt werden. Beispielsweise die verbindliche Festlegung eines bestimmten Anteils von RC-Material in Bauprodukten oder Vorgaben zur Recyclingfähigkeit von Materialien im Rahmen der Ökodesign-Regelungen. Dafür werde ich mich in den Gesetzgebungsprozessen einsetzen.

Die Pflicht der öffentlichen Hand zur Nutzung von recycelten Erzeugnissen ist bereits im Abfallwirtschaftsgesetz für MV verankert. Es gilt nun, mit verstärkten Anstrengungen die Vorgaben umzusetzen und den Gedanken der Zirkularität unserer Wirtschaft bei jeglichen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Bereits vor zwei Jahren habe ich an dieser Stelle auf ein Thema hingewiesen, welches mir sehr am Herzen liegt: die Bekämpfung der illegalen Abfallablagerungen in MV.

Der Müllhaufen, den wir in Güstrow mit 5 Mio. Euro Steuermitteln beräumt haben, gehört nun der Vergangenheit an. Wir haben seit Bekanntwerden des Ausmaßes dieser Umweltschweinerei alle rechtlichen, behördlichen und finanziellen Möglichkeiten auf den Prüfstand gestellt und geschaut, wie wir besser auf solche kriminellen Machenschaften reagieren können.

Die Abfallbehörden bei den Staatlichen Ämtern und den Landkreisen und kreisfreien Städten sind alle sensibilisiert, bei verdächtigen oder ungenehmigten Abfalllagerungen schnell Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Müllanhäufungen zu ergreife“, so der Minister abschließend.

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