BDE lehnt vorgelegte Änderungen im Referentenentwurf zur 4. BImSchV ab

Entwurf wäre massiver Eingriff in die Genehmigungspraxis der Entsorgungsbranche

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. lehnt die mit dem Entwurf zur Umsetzung von Artikel 14 der EU-Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz (EED) vorgelegten Änderungen weiterer umweltrechtlicher Vorschriften ab.


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Der vorgelegte Entwurf zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Bundesimmissionsschutzverordnung – BImSchV) stuft sonstige Abfallbehandlungsanlagen für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle anders als bisher ein, wodurch sich Änderungen im Genehmigungsverfahren ergeben würden.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Der vorgelegte Entwurf beinhaltet massive materielle Änderungen bei der Zulassung von Abfallbehandlungsanlagen und erschwert diese unnötig. Der Entwurf bedeutet einen Eingriff in die Genehmigungspraxis der Entsorgungsbranche und widerspricht der bisherigen, EU-konformen, Regelung.“

Statt wie bisher das vereinfachte Verfahren zur Genehmigung müssten sonstige Behandlungsanlagen unterschiedlicher Durchsatzkapazität für gefährliche und nicht-gefährliche Abfälle einem förmlichen Genehmigungsverfahren unterzogen werden, was eine Verschärfung der geltenden Praxis bedeuten würde. Betroffen hiervon sind alle sonstigen Abfallbehandlungsanlagen, die unter Punkt 8.11 der geltenden 4. Bundesimmissionsschutzverordnung geführt werden. Während diese bisher ausschließlich dem vereinfachten Genehmigungsverfahren unterlagen, erweitert nun der Verordnungsgeber die Anforderungen hin zum förmlichen Verfahren ab 10 Tonnen Durchsatzkapazität pro Tag für gefährliche und ab 50 Tonnen Durchsatzkapazität pro Tag für nicht gefährliche Abfälle. Beispielsweise müssten dann gefährliche und nicht gefährliche Abfälle verarbeitende Holz-Shredder-Anlagen, Papierpressen, Biomasseaufbereitungsanlagen, Kunststoffpressen, Siebanlagen für Böden oder Bauschuttaufbereitungsanlagen einem förmlichen Verfahren unterzogen werden, was die Industrieemissionsrichtlinie nicht vorsieht.

Peter Kurth: „Ohne Vorliegen sachlicher Gründe wird hier der bisher angewandte Genehmigungsprozess verändert und eine Verschärfung von EU-Vorgaben vorgenommen. Wir appellieren daher an den Gesetzgeber, den bisher in der Praxis bewährten Genehmigungsprozess beizubehalten und die EU-Richtlinie über Industrieemissionen 1 zu 1 umzusetzen.“

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. direkter Link zum Artikel