BDE: Pragmatische und vollzugstaugliche Reform der Gewerbeabfallverordnung

BMUB präsentiert Eckpunkte für Verordnungsnovelle auf BDE-Tagung

Wie eine praxisnahe und vollzugstaugliche Neuausrichtung der Gewerbeabfallverordnung unter Berücksichtigung ökonomischer, technischer und ökologischer Aspekte gelingen kann, haben gestern auf Einladung des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. und der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt rund 100 Fachbesucher, darunter neben der Entsorgungswirtschaft Vertreter verschiedener Bundesländer und des Umweltbundesamtes, auf der Tagung „Gewerbeabfallverwertung zwischen Anspruch und Wirklichkeit“ diskutiert.


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Neben Dr. Thomas Rummler vom Bundesumweltministerium (BMUB) beleuchteten Rüdiger Oetjen-Dehne (u.e.c.), Carsten Spohn (ITAD) und als Praxisvertreter die BDE-Vorstandsmitglieder Dr. Henner Buhck und Rainer Kröger notwendige Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Gewerbeabfallentsorgung.

Die von Dr. Rummler formulierten Eckpunkte zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung machten deutlich, dass sich die Novellierung an den Anforderungen der Abfallhierarchie ausrichten wird, um damit das Recycling der Gewerbeabfälle zu fördern. Hierzu dienen vor allem eine Pflicht zur Getrennthaltung der Abfallfraktionen und die Erstellung von Abfallbilanzen beim Abfallerzeuger. Für die gemischten Gewerbeabfälle gibt es im BMUB Überlegungen für ein ausgewogenes Maßnahmenpaket aus der Einführung einer Vorbehandlungspflicht, einer Quotierung bei der Sortierung und beim Recycling sowie einer Festlegung technischer Mindeststandards für Aufbereitungsanlagen. Der Vollzug der Gewerbeabfallverordnung soll künftig durch stringente Kontroll- und Nachweispflichten u. a. für Betreiber von Sortier- und Recyclinganlagen gestärkt werden. Ein erster Referentenentwurf der Verordnung solle bereits im April kommenden Jahres vorliegen, die Verbändeanhörung im Mai folgen.

BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen: „Der BDE begrüßt ausdrücklich das Bemühen des BMUB, das enorme Recyclingpotential im Bereich der Gewerbeabfälle zu heben. Auch die zeitnahe Umsetzung wird von der Entsorgungswirtschaft nachdrücklich unterstützt. Praxisnahe und vollzugstaugliche Regelungen sowie eine Pflicht zur Getrennthaltung und die Erstellung von Abfallbilanzen bereits beim Abfallerzeuger sind wichtige Instrumente für eine erfolgreiche Umsetzung des Novellierungsvorhabens. Das Recycling der gemischten Gewerbeabfälle wird nur gelingen, wenn die ökonomischen Voraussetzungen für eine Priorisierung der stofflichen Verwertung geschaffen werden können."

Im Vordergrund einer Novelle der Gewerbeabfallverordnung steht für den BDE die Verantwortung des Abfallerzeugers zur Getrennthaltung. Damit ließen sich die positiven Erfahrungen durch die Einführung entsprechender Getrennthaltungssysteme bei privaten Haushaltungen auf die Gewerbeabfälle übertragen. Dazu, so BDE-Präsident Peter Kurth, brauche es Anreize für den Abfallerzeuger, bestimmte Abfallfraktionen getrennt zu halten. Die Getrennthaltungspflichten sind zudem auf Holz- und Bioabfälle auszuweiten.

Über den Erfolg einer novellierten Gewerbeabfallverordnung werde jedoch nur deren Praxisnähe entscheiden, so Peter Kurth weiter. Daran werde der BDE gerne mit aller Kraft mitwirken. Peter Kurth: „Die Arbeitskreise und Regionalverbände des BDE haben hierzu ausgezeichnete Vorarbeit geleistet. Wir werden uns in den kommenden Wochen intensiv mit den vorliegenden Eckpunkten auseinandersetzen und eine Positionierung unter Einbeziehung aller Gremien vorbereiten.“

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.