Bio- und Restmülltonne: Gebührensteigerung zum 1. Januar

Kein Zusammenhang mit Altpapier/Anhebung nach sechs Jahren unumgänglich

Auf die Bürgerinnen und Bürger Oldenburgs kommt eine Gebührensteigerung bei der Entsorgung von Bioabfall und Restmüll zu: „Mehrere Faktoren sind die Ursache“, sagt Erste Stadträtin Silke Meyn. „Im vergangen Jahr hatten wir Mengenrückgänge und Einnahmeverluste beim Kompostwerk, auch in der Mechanischen Abfallbehandlungsanlage Neuenwege und auf den Wertstoffhöfen in Neuenwege und an der Felix-Wankel-Straße. Hinzu kam eine Steuernachzahlung für die Jahre 2011 und 2012.“


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Die Auswirkungen halten sich für die Bürgerinnen und Bürger dennoch in Grenzen: Die Litergebühr für Rest- und Bioabfälle soll im Januar 2015 um 17 Cent auf 1,66 Euro steigen. Aufs ganze Jahr bedeutet das: Für ein Grundstück mit 35-Liter-Tonne Restabfall und einer 60-Liter-Tonne Biomüll sind das Mehrbelastungen im Jahr von 5,95 Euro. Bei einer 60-Liter-Restmülltonne sind es 10,20 Euro jährlich. Das sind 5,1 Prozent beziehungsweise 6,6 Prozent Steigerungen nach sechs Jahren Gebührenstabilität.

Der Entwurf der Gebührenbedarfsberechnungen für 2015 steht am 20. November im Betriebsausschuss Abfallwirtschaft auf der Tagesordnung und am 24. November soll der Rat die Gebührensätze für 2015 beschließen.

„Wir werden die Gebührenvorschläge anhand einer umfänglichen Vorlage im Betriebsausschuss darstellen, die ab sofort im städtischen Ratsinformationssystem zur Verfügung steht“, kündigt Arno Traut, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes, an und zitiert eine Aussage der Vorlage: „Die Gebührenerhöhung in der Abfallsammlung basiert nahezu ausschließlich auf der zwangsläufigen Weitergabe einer erhöhten Anlieferungsgebühr für die Anlagen in Neuenwege. Ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Verlauf der kommunalen Altpapiersammlung im Jahr 2014 besteht nicht.“

Unabhängig vom weiteren Vorgehen der Stadt nach der Verwaltungsgerichtsentscheidung zum Altpapier bleibt nicht genug Zeit, Veränderungen so rechtzeitig und verbindlich auf den Weg zu bringen, dass eine Neukalkulation und Bekanntmachung modifizierter Gebührensätze noch im laufenden Jahr erfolgen könnte.

Die Annahmegebühr für Anlieferungen unmittelbar beim Kompostwerk und der Mechanischen Abfallbehandlungsanlage Neuenwege soll von 142,25 Euro pro Tonne auf 162,60 Euro pro Tonne steigen. Da die Sammelfahrzeuge des AWB dort die überwiegenden Anlieferungen tätigen, schlägt die Gebührenerhöhung von 20,35 Euro pro Tonne unmittelbar auf die Hausmüllgebühren durch.

Im Bereich der Straßenreinigung sieht der Verwaltungsvorschlag keine Erhöhung vor.

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