Bisher kein einheitlicher Reparaturbonus geplant
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Antwort — hib 474/2024
Die Bundesregierung plant bislang keine Einführung eines Rechts auf Reparatur, das sich an bereits existierenden Vorbildern aus Österreich oder Thüringen orientiert. Das geht aus einer Antwort (20/11993) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/11707) der AfD-Fraktion hervor.
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