Bisher kein einheitlicher Reparaturbonus geplant

Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Antwort — hib 474/2024

Die Bundesregierung plant bislang keine Einführung eines Rechts auf Reparatur, das sich an bereits existierenden Vorbildern aus Österreich oder Thüringen orientiert. Das geht aus einer Antwort (20/11993) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/11707) der AfD-Fraktion hervor.


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Begründet wird die Entscheidung damit, dass das Europäische Parlament und der Europäische Rat im April beziehungsweise Mai 2024 einer Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828 zugestimmt haben. Die Bundesregierung wolle den finalen Richtlinientext nach dessen Veröffentlichung mit Blick auf die erforderliche Umsetzung nun „sorgfältig prüfen und dabei die erforderlichen Entscheidungen zu den Umsetzungsmaßnahmen treffen“. Zudem soll ein Programm zur Förderung von Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten zur Unterstützung von Reparaturmaßnahmen noch im Laufe dieses Jahres gestartet werden.

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