bonnorange informiert Gastronomiebetriebe und Verbraucher*innen

Mehrweg statt Einweg

Mit dem novellierten Verpackungsgesetz kommen verschiedene Änderungen auf Gastronomiebetriebe zum Einsatz von Mehrweggefäßen bei der Ausgabe von To-go-Getränken und -Speisen zu, die auch Verbraucher*innen betreffen.


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Ein neuer „Tipps & Tricks“-Beitrag auf der Webseite der bonnorange AöR erläutert die Neuerungen sowohl für die Gastronomie als auch Verbraucher*innen.

Verbraucher*innen wird es in Zukunft noch leichter gemacht, den Mehrweg zu gehen: Ab dem 1. Januar 2023 müssen Gastronom*innen Mehrweg-Alternativen anbieten, die nicht teurer sein oder andere schlechtere Bedingungen mit sich bringen dürfen, als die Ausgabe in der Einwegverpackung.

Mit der Initiative "Bonn geht den Mehrweg" informiert bonnorange über die Vermeidung von Einweg-Müll in Bonn. Um die Neuerungen den Verbraucher*innen näherzubringen, beschäftigt sich ein neuer Beitrag in der Rubrik „Tipps & Tricks“ auf bonnorange.de ausführlich mit den Änderungen des Verpackungsgesetzes und der kommenden Mehrwegpflicht ab 2023. Der Text zu „Mehrweg statt Einweg“ kann auf der Webseite unter www.bonnorange.de/nachhaltigkeit/tipps-tricks/tipps-tricks/mehrweg-statt-einweg abgerufen werden.

Die bonnorange AöR berät zudem Gastronomiebetriebe aus Bonn zum Inkrafttreten der neuen Pflichten aus dem Verpackungsgesetz auf der Bonner Mehrwegmesse am 29. August 2022 von 14 bis 18 Uhr in Raum 2 und 3 des Stadthauses, zu der alle Gastronom*innen aus Bonn herzlich eingeladen sind und sich über handhabbare, hygienische und wirtschaftliche Lösungen informieren können.

bonnorange informiert Gastronomiebetriebe und Verbraucher*innen - Anhang 1
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