Deutsche Umwelthilfe begrüßt weitere Erhebung der Tübinger Verpackungssteuer als besonders wirksame Maßnahme gegen die Einweg-Müllflut
Der Tübinger Gemeinderat hat gestern Abend beschlossen, die zum 1. Januar 2022 eingeführte kommunale Verpackungssteuer auf Einweg-to-go-Geschirr und -besteck weiter zu erheben.
Vorausgegangen war ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim, wonach die abschließende Verantwortung für Abfallvermeidung bei der Bundesregierung läge und die kommunale Steuer somit rechtlich nicht zulässig sei.
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