EBU-Pressemitteilung zum Tag des Elektroschrotts am 14.10.2022

EBU-Pressemitteilung zum Tag des Elektroschrotts am 14.10.2022
EBU-Pressemitteilung zum Tag des Elektroschrotts am 14.10.2022

Das Smartphone wird entsorgt, sobald eine neue Gerätegeneration auf den Markt kommt, die Waschmaschine gibt viel zu früh den Geist auf und eine Reparatur ist zu teuer. Viele Elektrogeräte sind derzeit Wegwerfartikel. Ob geplante Obsoleszenz oder technische Innovation, wir produzieren Unmengen von Elektroschrott.


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Auf den Recyclinghöfen der Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm (EBU) landen pro Jahr rund 1.200 Tonnen Altgeräte. Die Recyclingquoten sind aktuell noch viel zu gering. Das 2022 neu überarbeitete Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) enthält deshalb zahlreiche neue Verpflichtungen für den Handel. „Selbstverständlich können Ulmer Bürgerinnen und Bürger weiterhin ihre Altgeräte kostenlos auf den Ulmer Recyclinghöfen abgeben“, so EBU-Betriebsleiter Thomas Mayer. Großgeräte wie Kühlschränke oder Waschmaschinen und Bildschirme nimmt allerdings nur der Recyclinghof in Grimmelfingen an. Container für Kleingeräte (unter 25 cm Größe) gibt es auf allen EBU-Höfen.

Das neue Gesetz nimmt nun aber Hersteller und Händler deutlich mehr in die Pflicht. Der Recyclinghof soll als Sammelstelle die Ausnahme werden. Was beim Neukauf im Elektromarkt schon seit Jahren Standard ist, gilt jetzt für alle, die Elektroartikel in Umlauf bringen: Beim Kauf muss das Alt-gerät kostenlos zurückgenommen und dem Recycling zugeführt werden. Handelt es sich um Kleingeräte unter 25 cm, gilt die Rücknahmepflicht unabhängig davon, ob ein neues Gerät gekauft wird. Unter anderem gelten nun folgende Regelungen:

Informationspflicht

Verkäufer:innen sind verpflichtet, beim Vertragsabschluss ausdrücklich nach dem Altgerät zu fragen und dürfen nicht auf die Entsorgung über die öffentlichen Recyclinghöfe verweisen.

Onlinehandel

Werden Haushaltsgeräte über Amazon & Co. bestellt, muss Kund:innen aktiv ein kostenloses Angebot für den 1:1 Tausch an der Haustür gemacht werden. Für kleinere Geräte sind durch den Händler Rückgabestellen „in zumutbarer Entfernung zum Endnutzer“ zu schaffen.

Supermärkte

Seit 2022 gilt die kostenlose Rücknahmepflicht auch für Discounter und Supermärkte, die Elektro-geräte nur sporadisch anbieten. Auch Aldi-, Lidl-, Edeka- und andere Märkte über 800 m2 Verkaufsfläche müssen daher bis zu 3 Kleingeräte pro Abgabe entgegennehmen, selbst wenn kein neues gekauft wird.

Reparaturfreundliches Produktdesign

Hersteller müssen Elektrogeräte reparatur- und demontagegerecht konstruieren, damit das Recycling begünstigt wird. Verschleißteile müssen leicht zugänglich sein und dürfen nicht mehr durch Konstruktionsmerkmale oder bewusste Reparatursperren blockiert werden.

Batterien und Akkus

Enthalten die Geräte Batterien bzw. Akkus, müssen diese einfach vom Benutzer zu entnehmen sein, um eine getrennte Entsorgung zu ermöglichen. Besondere Eigenschaften und Inhaltsstoffe der Batterien sind auf dem Gerät zu benennen.

Reparatur

Was instandgesetzt und weiter für den ursprünglichen Zweck benutzt werden kann, fällt als Abfall gar nicht an. Als so genannte „Erstbehandlungsanlagen“ können sich Stellen zertifizieren lassen, die Altgeräte fachgerecht prüfen, reparieren und für den Weiterverkauf aufbereiten können. Ausdrücklich zugelassen sind dazu auch gemeinnützige Einrichtungen oder Reparaturinitiativen.

EBU - Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm
EBU-Pressemitteilung zum Tag des Elektroschrotts am 14.10.2022