Eckpunkte des Wertstoffgesetzes

Wertstoffgesetz

Dr. Matthias Klein vom Bundesumweltministerium hat in Münster Eckpunkte des künftigen Wertstoffgesetzes vorgestellt. Weiterhin favorisiert das BMU das sog. „Kooperationsmodell“. Es setzt auf den bestehenden rechtlichen Regelungen auf, belässt die Verantwortung für LVP-Verpackungen bei der Privatwirtschaft und weist den Kommunen die Verantwortung für stoffgleiche Nichtverpackungen zu.


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Die Erfassungskosten werden nach LVP- und StNVP-Anteilen aufgeteilt. Im Streitfall soll eine neue Zentrale Stelle Schiedsentscheide treffen können. Der weitere Zeitplan sieht das parlamentarische Verfahren erst 2016 vor. Für Mitte 2015 sind die EU-Notifizierung und die Befassung des Kabinetts vorgesehen. Insofern ist aus heutiger Sicht noch vieles offen.

Trotz aller Erfolge bei der Verpackungsverordnung gibt es aus Sicht des BMU Fehlentwicklungen. Die Eigenrücknahme hat sich 2014 gegenüber 2012 verdoppelt. Demnach müsste jede 5. Verpackung in den Handel zurückfließen. Im selben Zeitraum haben sich auch die Branchenlösungsmengen verdoppelt. Anfallstellen sind zum Teil unbekannt bzw. wissen nichts von der gesonderten Entsorgungsstruktur. Das Problem der „Trittbrettfahrerei“ besteht fort. Die Finanzierungsprobleme der dualen Systeme haben die Folge, dass die haushaltsnahe Erfassung von Verpackungsabfällen durchaus gefährdet ist. Ein Zwischenschritt stellt die 7. Novelle dar. Eine dauerhafte Lösung der bestehenden Probleme verspricht sich das Umweltministerium von dem künftigen Wertstoffgesetz. Zum einen geht es um Bürgerfreundlichkeit. Die Bürger sollen weiterhin motiviert sein zur Sortierung und Trennung von Abfällen. Juristische Debatten, ob Blumentöpfe als Verpackungen oder nicht anzusehen sind, führen nicht weiter, sondern verwirren nur. Zum anderen sollen die Verwertungsquoten weiter steigen. Das BMU erwartet in Mengenszenarien durch die Erfassung stoffgleicher Nichtverpackungen eine Steigerung durch das Gesetz um 5 kg/Ea auf 410.000 Mg/a.

Die Wertstofftonne wird derzeit nicht als verbindliches Erfassungssystem vorgeschrieben. Es werden stattdessen Sammel- bzw. Effizienzquoten vorgegeben. Das Umweltbundesamt schlägt in einer Studie aus 2012 als Startwert eine Sammeleffizienz von 22 kg / E a vor. Als stoffliche Verwertungsquoten werden 95% bei Fe-Metallen, 72% bei NE-Metalle, 90 % (davon 60 % werkstofflich) bei Kunststoffen und 80 % bei kunststoffbeschichteten Kartonverpackungen diskutiert. Die Werte gehen teilweise über den Vorschlag der Kommission zur VerpackRL hinaus. Damit strebt das BMU eine deutliche Erhöhung gegenüber den aktuellen Quoten aus der Verpackungsverordnung an. Aus dem Stand heraus sind die Anforderungen offenbar nur bei der Aluminiumverwertung erreichbar. Bei allen anderen Stoffen sind teilweise deutliche Steigerungen erforderlich.

Eine „Zentrale Stelle“ in Form vorzugsweise einer Stiftung oder auch einer GmbH und unterstellt einer Bundesbehörde soll mit einigen hoheitlichen Aufgaben beliehen werden. In ihr sollen alle wichtigen Betroffenen wie Hersteller, Handel, Kommunen oder Verbände vertreten sein. Ihre Finanzierung soll sowohl aus Mitteln der dualen Systeme als auch über Gebühren erfolgen. Sie soll künftig die Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen registrieren sowie Vollständigkeitserklärungen entgegennehmen und prüfen. Die neue Stelle soll sich um Mengenmeldungen kümmern und auch die dualen Systeme und Branchenlösungen kontrollieren. Die Systemfeststellung selbst bleibt aber weiterhin Aufgabe der Länder. Allerdings soll die Stelle Befugnisse erhalten wie z.B. Einzelfallentscheidungen zu Verpackungsarten treffen zu können. Künftig wird die neue Einrichtung die Marktanteile der dualen Systeme berechnen und die Aufteilung der Nebenentgelte koordinieren. [Dr. Hans-Peter Obladen]

Akademie Dr. Obladen GmbH