„Eine Chance für die Umwelt!“

Bundestag sollte Errichtung eines Einwegkunststofffonds und die Berechnung für Mehrbelastungen der Hersteller auf belastbare Datengrundlage stellen.


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Unsere Verantwortung: Philip Morris Deutschland bekennt sich seit Jahren zur eigenen Verantwortung für Umwelt sowie Gesellschaft und unterstützt deshalb ausdrücklich Regelungen zur Reduzierung von Einwegkunststoffprodukten.

Berechnungsansatz führt zu Überbelastung: Der vorgeschlagene Berechnungsansatz für eine künftige Sonderabgabe führt zu einer deutlichen Mehrbelastung der Hersteller, ist jedoch nicht wissenschaftlich fundiert.

Bestimmtheit muss im Gesetz festgelegt werden: Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollte ein auf einer belastbaren Datengrundlage definierter Berechnungsansatz im Gesetz bestimmt werden.

Die Philip Morris GmbH nimmt Stellung zur ersten Lesung zur Errichtung eines Einwegkunststofffonds, in den Hersteller bestimmter Einwegkunststoff-produkte künftig eine Sonderabgabe für die Abfallentsorgung ihrer Produkte einzahlen sollen. Mit einer Verabschiedung des Einwegkunststofffondsgesetzes erteilt der Gesetzgeber dem zuständigen Bundesumweltministerium die Ermächtigung, die Abgabe-sätze für die Hersteller mittels einer Verordnung festzulegen.

Seit dieser Woche beginnt die parlamentarische Behandlung der im November vom Kabinett beschlossenen Sonderabgabe für Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte. Zu den einzelnen Abgabesätzen wurde am 12. Januar 2023 ein Verordnungsentwurf veröffentlicht, welcher gänzlich auf einem Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes (UBA) basiert. Die UBA-Studie, in der eine jährliche Gesamtabgabe der Industrie von 434 Millionen Euro prognostiziert wurde, konnte nach mehreren Verzögerungen erst Ende vergangenen Jahres publiziert werden. Damit bleibt dem Gesetzgeber nun wenig Zeit sich umfassend mit den Details der Kostenberechnung sowie den zugrundeliegenden Daten zu befassen. Die Bundesregierung strebt eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes, noch im Februar 2023, an.

Der am 19. Januar 2023 im Parlament behandelte Gesetzesentwurf stellt bei der Erhebung der Sonderabgabe das Gerüst dar, auf welchem die Abgabesätze für die Hersteller bestimmter Einwegkunsstoffprodukte bestimmt werden sollen. Das Bundesumweltministerium soll dazu ermächtigt werden, die zu zahlende Abgabe der Hersteller für jedes Einwegkunststoffprodukt festzulegen. Das bedeutet, dass die wesentlichen Bestandteile zur Errichtung des Einwegkunststofffonds über den Verordnungsweg und nicht durch Zustimmung des Parlaments geregelt werden sollen. Nach verfassungsrechtlichen Prinzipien (Art. 80 GG) ist es aber erforderlich, dass Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden. Es muss für die Betroffenen daher genau aus dem Gesetz zu erkennen sein, mit welchen Auswirkungen sie zu rechnen haben. Entsprechend ist bei einem Vorhaben, bei dem die betroffenen Hersteller fast eine halbe Milliarde Euro jährlicher Sonderabgaben leisten sollen, die genaue Bestimmbarkeit der Kostenstruktur im Gesetz besonders entscheidend.

„Wir erkennen das Problem des achtlosen Wegwerfens von Zigarettenfiltern an und stehen ausdrücklich zu unserer Verantwortung. Das Gesetz muss die Berechnungsgrundlagen für eine solche Abgabe genau bestimmen, damit die Hersteller sich darauf einstellen können.“, erklärt Markus Schütz, Manager im Bereich External Affairs der Philip Morris GmbH.

Diesen Anforderungen enspricht der vorliegende Gesetzesentwurf nicht. Auch der vom Bundesumweltministerium am 12. Januar veröffentliche erste Verordnungsentwurf weist Mängel auf. Die darin definierten Abgabesätze basieren weder auf einer (im Gesetz) festgelegten Berechnungslogik, noch fußen sie auf belastbaren und transparenten Datengrundlagen. Die vorgeschlagende Vorgehensweise zur Ermittlung von Abgabesätzen für jedes Einwegkunststoffprodukt berücksichtigt neben dem in der Entsorgungspraxis üblichen Betrachtungsfaktors Gewicht außerdem Volumen und Stückanteile. Dies führt zu einer besonders hohen Belastung der Hersteller bei gleichzeitig unklaren Berechnungsmethoden und intransparenten Datengrundlagen. Den Kostenermittlungsprinzipien (Kostendeckungs- und -überschreitungsgebot, Transparenzgebot, Gebot der Kosteneffizienz) der europäischen Richtlinie wird der Gesetzgeber hier nicht ausreichend gerecht. Auf dieser Grundlage sind weder die bisher dargestellten Abgabesätze nachzuvollziehen, noch eine Systematik für die in Zukunft zu ermittelnden Kosten festzustellen. Eine rechtssichere Alternative wäre eine Berechnung der Abgabesätze ausschließlich nach dem Gewichtsanteil der betrofffenen Produkte im Abfall. Denn diese kann vollständig und durch eine im Abfallrecht standardisierte und sichere Methodik erhoben werden.

Durch die in Frage zu stellenden Abgabesätze ist die ausführliche Befassung des Parlaments mit dem Gesetzesentwurf und dessen Konsequenzen besonders entscheidend. Um eine Errichtung des Einwegkunststofffonds zu gewährleisten, welche zu einer nachhaltigen und effizienten Müllverminderung führt, muss die Rechtssicherheit der Abgabesätze sichergestellt werden. Es ist nicht nur festzulegen mit welcher Berechnung die Kosten zu ermitteln sind, sondern auch auf welcher Datengrundlage. Folglich hat der Bundestag eine letzte Chance, um einen Fonds zu errichten, der einen wirklichen Beitrag für den Umweltschutz leistet.

„Eine Chance für die Umwelt!“ - Anhang 1
PHILIP MORRIS GmbH