Elektrogesetz-Novelle: VKU sieht Verbesserungsbedarf bei der Entsorgung von Elektrogeräten

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht noch deutliches Verbesserungspotential beim Entwurf der Novelle des Elektrogesetzes (ElektroG). Mit den Änderungen, insbesondere in Bezug auf die Einsortierung von Altgeräten, droht eine Überregulierung und eine Überlastung des Wertstoffhofpersonals. Deshalb fordert der VKU Nachbesserungen.


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Der Entwurf sieht vor, dass die Einsortierung von Altgeräten an Wertstoffhöfen künftig ausschließlich durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) erfolgen soll. Die bisherige Möglichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger unter Aufsicht Altgeräte selbst sortieren können und dürfen, entfällt. Der VKU unterstützt zwar grundsätzlich die Zuweisung batteriebetriebener Altgeräte durch das Wertstoffhofpersonal, da dies im Hinblick auf Brandgefahren sinnvoll ist. Jedoch sollten andere Altgeräte, wie etwa nicht batteriebetriebene, große und schwere Geräte (Kühlschränke, Fernseher, Lampen, PV-Module), weiterhin unter Aufsicht selbst in die Behälter befördert werden können.

Eine weitere Sorge betrifft die uneingeschränkte Annahmepflicht von Geräten, die sowohl im Haushalt als auch gewerblich genutzt werden (Dual-Use-Geräte). Uwe Feige, VKU-Vizepräsident und Werkleiter Kommunalservice Jena: „Wir fordern Regelungen, um eine mögliche Störung der Betriebsabläufe auf den Wertstoffhöfen, zu Lasten der anderen Kundinnen und Kunden, zu vermeiden. Insbesondere bei großflächigen Entsorgungen, wie etwa Solarparks, aber auch kleineren Geräten wie Lampen oder Rauchmeldern, ist eine Abstimmungspflicht zwischen Anlieferer und Entsorgungsträger bei größeren Mengen (ab 20 Geräten) sowie bei allen Geräteklassen vorzusehen.“

Brandgefahr durch E-Zigaretten

Zudem warnt der VKU vor den Risiken durch Einweg-E-Zigaretten. Uwe Feige mahnt an: „Trotz Rücknahmeverpflichtungen besteht die Gefahr, dass diese Produkte weiterhin vermehrt im Restmüll landen und die Brandgefahr in der Entsorgungskette erhöhen. Ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten, wie in anderen EU-Ländern, wäre aus Sicht des VKU der effektivste Weg, um diese Risiken zu minimieren.“

Der VKU fordert eine sachgerechte Anpassung des Gesetzesentwurfs und sieht dringenden Handlungsbedarf, um praxisgerechte und sichere Lösungen für die Entsorgung von Elektroaltgeräten zu sichern.

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V.