Entsorgung gefährlicher Abfälle:

Deutsche Umwelthilfe deckt Verstöße gegen Hinweispflichten bei Onlinehändlern auf und geht rechtlich dagegen vor

DUH-Tests belegen Missachtung gesetzlicher Informationspflichten zur Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle, wie zum Beispiel Bauschaumdosen


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Klagen gegen Onlinehändler Otto, Isolbau, Päffgen und Dachbaustoffhandel Reiswich eingereicht

DUH fordert Abfallbehörden zur Überprüfung gesetzlicher Informationspflichten auf und kündigt weitere rechtliche Schritte an

Onlinehändler ignorieren ihre gesetzlichen Informationspflichten zur Entsorgung gefährlicher Abfälle und riskieren damit die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Das ist das Ergebnis stichprobenartiger Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Untersucht wurde die Einhaltung gesetzlich verpflichtender Rückgabehinweise für schadstoffhaltige Füllgüter, wie zum Beispiel gebrauchte Bauschaumdosen. Wegen gesundheits- und umweltgefährdender Reststoffe wie Methylendiisocyanat sind diese als gefährlicher Abfall eingestuft und müssen separat gesammelt werden. Auf den Angebotsseiten von Otto, Isolbau, Päffgen und Dachbaustoffhandel Reiswich fehlten jedoch entsprechende Hinweise. Da die Onlinehändler sich nicht verpflichten wollten, das zu ändern, hat die DUH Klage bei den zuständigen Landgerichten eingereicht.

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: „Gefährliche Abfälle können bei einer falschen Entsorgung der Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Umwelt ernsthaft schaden. Deshalb ist eine ordnungsgemäße Entsorgung besonders wichtig. Dies setzt jedoch von Händlern bereitgestellte Informationen zur Rückgabe voraus. Umso erschreckender ist, dass Unternehmen wie Otto, Isolbau oder Päffgen durch Klagen dazu gezwungen werden müssen, ihrer Verantwortung nachzukommen. Wir fordern die für den Vollzug zuständigen Landesbehörden auf, Informationspflichten endlich zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu sanktionieren. Nur so entfalten Umweltgesetze auch ihre Wirksamkeit.“

Onlinehändler sind gesetzlich dazu verpflichtet, Verbraucherinnen und Verbraucher über Rückgabemöglichkeiten von Bauschaumdosen zu informieren. Technische Hinweise auf Sicherheitsdatenblättern, die in den Tiefen der Händlerwebseiten versteckt werden, sind dabei nicht ausreichend. Nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes sollten die Entsorgungshinweise auf jeder einzelnen Produktangebotsseite erfolgen. Die DUH fordert alle Onlinehändler dazu auf, dem vollumfänglich nachzukommen.

Link:

DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel