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Voraussetzung dafür ist, dass die Tonnen am Leerungstermin frei zugänglich sind, z.B. ohne klingeln zu müssen. Zusätzlich müssen die Gefäße auf einem Standplatz stehen, der vorab gemäß der Satzung genehmigt wurde.
Was ist neu?
Ab Januar 2023 haben die Bürger:innen die Wahl zwischen dem beschriebenen Vollservice oder einem Teilservice. Der Vorteil: Sie können Abfallgebühren sparen, wenn Sie sich für den Teilservice entscheiden.
Beim Teilservice müssen alle Abfalltonnen (Rest, Bio und Papier) selbst auf dem Bürgersteig am anfahrbaren Straßenrand bereitgestellt werden. Dies darf frühestens am Vortag ab 18.00 Uhr bzw. muss bis spätestens 6.00 Uhr früh am Abfuhrtag erfolgen. Nach der Leerung müssen die Tonnen schnellstmöglich wieder auf das Grundstück/den Standplatz zurückgezogen werden.
Der individuelle Teilservice ermöglicht dabei besonders auch für diejenigen eine Entlastung, die bisher aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen oder auch aus eigenem Wunsch bereits ihre Abfallbehältnisse am Rande der Gehwege bzw. am Straßenrand vor dem Grundstück zur Leerung bereitgestellt und sie dann selbst wieder zurückgestellt haben.
Wichtig: Wer vergisst die Tonnen rechtzeitig bereit zu stellen, hat kein Recht auf eine Nachleerung, die Müllabfuhr kommt erst wieder zum nächsten Leerungstermin. Dabei sind hier besonders die Verschiebungen durch Feiertage zu berücksichtigen.
Einen Antrag können Sie ab Dezember 2022 stellen. Sie finden diesen online unter www.eb-mainz.de. Bei Rückfragen steht Ihnen die Abfallberatung gern zur Verfügung unter der Telefonnummer 06131-12 34 56.