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Der sogenannte Lichtraumprofil (der Sicherheitsraum seitlich und oberhalb des Fahrzeugs) bekommt gerade in diesen Wochen durch die sprießenden Vegetation eine besondere Bedeutung. Wird der seitliche Sicherheitsraum zum Beispiel durch in die Fahrbahn hineinragende Büsche oder Hecken gestört, können Fahrzeuge diese Straße nicht sicher befahren. Zu weit in die Straße hineinwachsende Bäume können die lichte Durchfahrtshöhe (von mindestens 4 Metern) behindern. Im Ernstfall ist sogar ein Durchkommen gar nicht möglich.
Stehen die Pflanzen auf privatem Grund, sind die Grundstücksbesitzer:innen verpflichtet, die Sicherheitsräume freizuhalten. Die AWSH bittet deshalb unbedingt darum, bei betroffenen Grundstücken den notwendigen Baum- und Heckenschnitt durchzuführen, damit die Abfallentsorgung für alle Beteiligten problemlos erfolgen kann.
Werden Autos widerrechtlich am Straßenrand abgestellt, können Fahrwege auch deshalb für Müllfahrzeuge zu eng sein und teilweise nicht befahren werden. Auch an Wendeschleifen und -hämmern stellen parkende Autos oft ein unüberwindbares Hindernis dar. Die Müllfahrzeuge benötigen einen ausreichenden Wendekreis. Ein Rückwärtsfahren ist ihnen aufgrund von Sicherheitsbestimmungen verboten.
Wenn eine Wendeanlage, Sackgasse oder Straße durch parkende Autos nicht befahrbar ist, müssen letztlich zentrale Sammelstellen für die Abfallbehälter eingerichtet werden, zu denen die Kund:innen die Behälter dann bringen müssen. Insofern weist die AWSH nochmals eindringlich auf ein vorrausschauendes und der Straßenverkehrsordnung entsprechendes Parken hin.