Gebührenanpassung der Straßenreinigung und Müllabfuhr beim BSR

Gebührenanpassung der Straßenreinigung und Müllabfuhr beim BSR
Gebührenanpassung der Straßenreinigung und Müllabfuhr beim BSR

Berliner Stadtreinigung (BSR) kündigt Erhöhung von insgesamt rund 7 Prozent für kommende zweijährige Gebührenperiode an

Verlässlichkeit in schwierigen Zeiten: Auch in den Jahren 2023/2024 fallen die turnusmäßigen Gebührenanpassungen für Straßenreinigung und Müllabfuhr in Berlin vergleichsweise moderat aus. Insgesamt steigt das Gebührenvolumen für die kompletten kommenden zwei Jahre um rund 7 Prozent.


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Die Entwicklung liegt damit deutlich unter der weiter steigenden Inflationsrate (vgl. Grafik 1). Insgesamt gehören die Berliner Gebühren für Reinigung und Müllabfuhr damit weiter zu den niedrigsten im deutschen Großstädtevergleich.

Gründe für die Anpassungen in der Gebührenperiode 2023/2024 liegen insbesondere in den stark gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten sowie einzuplanenden Steigerungen durch unter anderem höhere Logistikkosten. In dieser anspruchsvollen Marktlage hat die BSR vielfältige Anstrengungen unternommen, um ihr Dienstleistungsangebot nicht nur vollumfänglich zu erhalten, sondern sogar noch auszubauen: Hierfür hat sie die Kosten für Verwaltung, Werbung sowie Messeauftritte gesenkt und zugleich in die Verbesserung ihrer Services für die Berliner:innen investiert. Beispiele sind die deutliche Ausweitung der kostenlosen Sperrmüll-Kieztage, die berlinweite Umstellung der Wertstofftonne auf Behältersammlung, die kontinuierliche Modernisierung von Recyclinghöfen und die konsequente Intensivierung der Zero-Waste-Aktivitäten („Null Verschwendung“). Darüber hinaus wird die BSR in der kommenden Gebührenperiode ganzheitlich die Verantwortung für illegale Ablagerungen übernehmen (inklusive der Entsorgung illegal abgelagerter Bauabfälle) und kann so effektiver für Stadtsauberkeit sorgen. Dafür wird derzeit die Rechtsgrundlage geschaffen. Die Kosten für diese Leistungsausweitung trägt das Land Berlin.

„Wir wollen die Lebensqualität in Berlin nachhaltig mitgestalten“, sagt Stephanie Otto, Vorstandsvorsitzende der BSR. „Dazu gehört eine saubere Leistung bei Müllabfuhr und Straßenreinigung; dazu gehört aber auch eine transparente und für die Bürger:innen nachvollziehbare Gebührenentwicklung. In der aktuell anspruchsvollen wirtschaftlichen Weltlage sind wir sehr froh, dass wir den Berliner:innen ein höheres Leistungsangebot bei weiter niedrigen Preisen garantieren können – und zwar für die komplette zweijährige Gebührenperiode. Das ist in diesen schwierigen Zeiten nicht selbstverständlich.“

Gebührenentwicklung im Detail:

Die Gebühren für die Straßenreinigung auf den rund 1,5 Millionen Kilometern Straßen und Gehwegen in Berlin steigen gleichmäßig in allen Reinigungsklassen:

  • Beispiel: Für ein 500 Quadratmeter großes Grundstück liegt die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr zwischen 1,80 Euro pro Quartal (niedrigste Reinigungsklasse 4 = Reinigung 1-mal wöchentlich) und 18 Euro pro Quartal (höchste Reinigungsklasse 1a = Reinigung 10-mal wöchentlich).
  • In den höheren Reinigungsklassen befinden sich in der Regel mehrere Wohn-/
    Gewerbeeinheiten auf einem Grundstück, die sich dann die Reinigungsgebühren entsprechend teilen.

Die Gebühren für die Müllabfuhr entwickeln sich je nach Dienstleistung unterschiedlich:

  • Beispiel: Die Gebühr für die Restabfalltonne (Hausmüll) steigt bei einem 240-Liter-Behälter mit 14-täglicher Leerung um 3,10 Euro pro Quartal, d.h. von bislang 43,93 Euro auf dann 47,03 Euro. 
  • Die Grundgebühr der Müllabfuhr beträgt künftig 8,68 Euro pro Quartal, was einer Erhöhung von 0,49 Euro pro Haushalt und Quartal entspricht. Sie gehört damit zu den niedrigsten unter den Städten mit haushaltsbezogener Grundgebühr. 
  • Die Gebühren für die Bioabfalltonne bleiben gleich, ebenso wie die Gebühren für die Laub- und Gartentonne.
  • Auch die Gebühren für die Sperrmüllabholung (Spar-, Standard- und Expressvariante) ändern sich nicht.
  • Die gelbe bzw. orange Wertstofftonne und die Wertstoffsäcke sind nach wie vor gebührenfrei.
  • Die Nutzung der 14 Recyclinghöfe sowie die jährliche Weihnachtsbaumabholung bleiben ebenfalls gebührenfrei. 
  • Die BSR wird voraussichtlich ab März 2023 in jedem Berliner Bezirk mindestens zwei Sperrmüllaktionstage monatlich in gemeinsam mit den Bezirken abgestimmten Kiezen anbieten. Diese sind für die BewohnerInnen kostenlos.

Hinweis: Die Gebühren für die Gebührenperiode 2023/2024 stehen noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Preisprüfungsbehörde des Senats.

BSR Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR direkter Link zum Artikel