Gemeinsame Stelle dualer Systeme: Verträge jetzt abschließen!
Verpackungen, die nicht gemeldet sind, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden / Fehlende Meldungen gefährden das duale System
Viele Hersteller und Vertreiber melden ihre Verpackungen zu spät bei dualen Systemen an und verstoßen damit gegen geltendes Recht. Darauf hat die Gemeinsame Stelle dualer Systeme Deutschlands GmbH hingewiesen: „Die geltende Rechtslage fordert, dass die jeweiligen Hersteller und Vertreiber ihre dualen Lizenzverträge für 2015 vor dem 1. Januar 2015 abgeschlossen haben müssen, da ansonsten deren Produkte in Verkaufsverpackungen nicht an private Endverbraucher abgegeben werden dürfen“, erklärt Dr. Mirko Sickinger, Geschäftsführer der Gemeinsamen Stelle.
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