Keine Vollprivatisierung der Hausmüllentsorgung über Wertstoffgesetz

GemIni wirbt erneut für Kompromiss

Die Abstimmungsgespräche zwischen den Vertretern der Regierungskoalition und dem BMUB zu den Eckpunkten eines Wertstoffgesetzes haben noch keine Einigung erbracht.


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BMUB und Union versuchen, die Diskussion um Jahre zurückzudrehen. Das Wertstoffgesetz soll die Durchsetzung der Gelben Tonne Plus erbringen. Was schon vor fast 10 Jahren als Auseinandersetzung um GiG diskutiert wurde, nämlich gelb in grau oder grau in gelb soll nun zugunsten der Systembetreiber entschieden werden. BMUB und Vertreter der Union wollen die stoffgleichen Nichtverpackungen dem dualen System zuordnen und jegliche Organisationsverantwortung der Kommunen ausschließen. Die geforderte Zuständigkeit der Kommunen für die Erfassung wird als Rekommunalisierung stigmatisiert; die SPD-Bundestagsfraktion soll mit der Forderung nach kommunaler Erfassungszuständigkeit zurückgedrängt werden. Das schafft den Raum für eine umfassende Privatisierung. Die bislang in der Verantwortung der Kommunen zu entsorgenden stoffgleichen Nichtverpackungen sollen in das duale System überführt werden. Das Modell Gelbe Tonne Plus wird zum Gesetzesvorschlag gemacht. Die kommunalen Interessen sollen auf Abstimmungsvereinbarungen verwiesen werden. Nach dem Motto, wer bezahlt, der bestimmt. Die Produkt- bzw. Finanzverantwortung wird auf die stoffgleichen Nichtverpackungen erweitert und die Kommunen sollen mit dem Hinweis ruhiggestellt werden, zukünftig nicht mehr für die entsprechenden Entsorgungsleistungen aufkommen zu müssen. Das ist aber keine wirkliche Gebührenentlastung, weil viele dieser Abfälle bereits heute als intelligente Fehlwürfe bei den Systembetreibern landen. Vor allem aber könnte hier eine Blaupause zur Vollprivatisierung entstehen. Für jede Abfallfraktion, für die eine Finanzverantwortung bestimmt werden kann (Waren-Katalog), könnte eine Zuordnung zum dualen System erfolgen. Die Kommunen bleiben am Ende in der Restmülltonne auf den Inhalten der Staubsaugerbeutel sitzen, alles andere wird von privaten Systemen entsorgt.

Hier ist auch die jüngste Rechtsprechung gegen die Untersagung gewerblicher Sammlungen zu beachten. Was als kommunale Erfolge im Zuge der Novelle des KrWG bezeichnet wurde, sieht sich in der Praxis immer mehr Einschränkungen gegenüber (z. B. gewerbliche Sammlungen von Sperrmüll). Die Beteiligten sind aufgefordert, von abfallwirtschaftlichen und ordnungspolitischen Maximalpositionen abzurücken. Wer im politischen Raum dafür eintritt, die Kommunen aus der Verantwortung für die Hausmüllentsorgung zu verdrängen, der wird es sehr schwer haben, zukünftig weiter als politischer Partner der Kommunalwirtschaft angesehen zu werden.

GemIni wirbt weiter für einen Kompromiss, der zwar nicht mehr die alleinige Verantwortung der Kommunen vorsieht; eine zentrale (Vergabe-)Stelle ermöglicht aber die Ablösung der Systembetreiber. Eine duale Systematik mit Trägerschaften bei Kommunen und einer zentralen (Vergabe-) Stelle, beispielsweise in Form eines Verwertungsverbandes unter maßgeblicher Einbeziehung der Wirtschaft, schafft einen Ausgleich zwischen der Verantwortung allein bei den Kommunen oder allein bei privaten Institutionen. Ein Rückfall in Diskussionsansätze zur Privatisierung der Hausmüllentsorgung verzögert nur unnötig die Vorlage eines brauchbaren Entwurfs für ein Wertstoffgesetz und wird spätestens im Bundesrat scheitern. GemIni wirbt für den Blick nach vorne, für den Ausbau einer nachhaltigen Wertstoff- und Ressourcenwirtschaft.

Keine Vollprivatisierung der Hausmüllentsorgung über Wertstoffgesetz - Anhang 1
Gaßner, Groth, Siederer & Coll. direkter Link zum Artikel