Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.
Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten
E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen
Die Brandauslöser konnten nach dem Vorfall nicht eindeutig ausgemacht werden. Das Abfuhrunternehmen Mittelbadische Entsorgungs- und Recyclingbetriebe (MERB) vermutet gefüllte Spraydosen, Lacke, Öle oder Batterien, die verbotenerweise zwischen dem Sperrmüll versteckt wurden. Beim Verpressen des Materials im Müllfahrzeug reichen bereits Funken von solch leicht entzündlichen Stoffen aus, um einen Ladungsbrand zu verursachen.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist in diesem Zusammenhang mit Nachdruck darauf hin, bei der Sperrmüll-Abholung sowie der Befüllung der Abfallbehälter mit der notwendigen Sorgfalt vorzugehen. Spraydosen oder Gebinde mit Brennspiritus, Nagellackentferner, Nitroverdünnung und lösemittelhaltigen Lasuren und Lacken müssen zur Problemstoffsammlung gebracht werden, wenn noch Reste in der Verpackung enthalten sind. Dies ist auch zu beachten, wenn es sich um nur noch kleine Reste handelt. Ausschließlich vollständig entleerte Verpackungen von Gebinden, die gefährliche Stoffe enthalten, dürfen dann in die Gelbe Tonne, wenn dies bei der Beschreibung auf der Verpackung explizit als Entsorgungsweg zugelassen ist.
Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb weiter mitteilt, sind die Produkte, die mit besonderer Vorsicht zu behandeln sind, mit Gefahrensymbolen und –hinweisen gekennzeichnet. In einer rot eingerahmten Raute kennzeichnen Piktogramme die Art der Gefährdung. So steht die Flamme beispielsweise für entzündbare Flüssigkeiten, Gase und Feststoffe. Der Totenkopf mit gekreuzten Knochen kennzeichnet giftige Inhalte, und die Abbildung eines sterbenden Baums und Fischs weist auf umweltgefährdende Inhalte hin.
Service
Weitere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb unter der Telefonnummer 07222 381-5555 oder unter www.awb-landkreis-rastatt.de.