Längere Übergangsfrist für Prüfpflicht nach Elektrogesetz
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf
Die Übergangsfrist für die nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ab 1. Januar 2023 geltende Prüfpflicht für Onlinemarktplätze und Fulfilment-Dienstleister soll um sechs Monate bis zum 1. Juni 2023 verlängert werden.
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