Mehrweg jetzt verpflichtend

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Mehrweg jetzt verpflichtend

Seit dem 1. Januar müssen alle Gastronomiebetriebe, die ihre Produkte zum Mitnehmen verkaufen, neben Einwegverpackungen auch wiederverwendbare Behälter anbieten.


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Das neue Gesetz zur Mehrwegangebotspflicht fordert auch dazu auf, auf das Angebot deutlich sichtbar hinzuweisen. Sie haben also ein Recht auf Mehrweg. Nutzen Sie dieses auch bitte, sonst nutzt das ganze Gesetz nichts. Wir empfehlen bei dieser Gelegenheit unseren „Einkaufsguide – to-go-Edition“.

Stadtreinigung Hamburg Anstalt des öffentlichen Rechts