Mehrwegangebot ist seit Januar 2023 für Gastronom*innen Pflicht
Seit dem 1. Januar 2023 sind Caterer, Lieferdienste und Restaurants durch die Änderung des Verpackungs-Gesetzes (VerpackG2) verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten.
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