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Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants dann verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Getränke und Speisen zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten.
Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe wie z.B. Imbissbuden mit maximal fünf Beschäftigten und höchstens 80 Quadratmeter Verkaufsfläche geben. Hier sollen Speisen und Getränke alternativ in von der Kundschaft mitgebrachte Behälter abfüllt werden. Auf diese Möglichkeit soll deutlich hinge-wiesen werden.
Mehrweg-Alternativen schlagen mehrere Fliegen mit einer Klappe: Es werden Ressourcen gespart und damit auch das Klima geschützt und das Stadtbild erscheint sauberer.
Bei der Umsetzung des Mehrwegangebots dürfte die Verwendung von Pool-Lösungen für Mehrwegbecher und –essensboxen hilfreich sein. Das vereinfacht die Logistik im Betrieb für den Tausch von Mehrwegbe-hältnissen und erleichtert die Rückgabe für Kundinnen und Kunden. Der Umstieg ist für die Geschäfts-leute mit einer Systemgebühr verbunden. Die Konsumierenden bezahlen ein Pfand, das sie bei Rückgabe zurückerhalten.
Viele wissenswerte Infos finden Interessierte unter www.recup.de und www.rebowl.de..
Die Mitarbeitenden im GEB-Kundencenter stehen gern mit weiteren Informationen zur Abfallvermei-dung und Stadtsauberkeit unter der Servicenummer 400 5 400 bereit. Ein Besuch der Homepage www.geb-goettingen.de ist zu empfehlen. Mit wenigen Klicks gelangen Sie über die Abfallwirtschafts-beratung zu Mehrwegsystemen.