Neue Regeln zur Beschränkung von bewusst zugesetztem Mikroplastik: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Im Kampf gegen die Umweltverschmutzung hat die EU-Kommission in dieser Woche eine Verordnung verabschiedet, die sowohl den Verkauf von Mikroplastik als solchem untersagt, als auch von Produkten, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wurde, und die diese Partikel bei der Verwendung freisetzen. Sie finden dazu hier die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.


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Auf der Grundlage der von der europäischen Chemikalienagentur ECHA vorgelegten wissenschaftlichen Erkenntnisse hatte die EU-Kommission einen Beschränkungsvorschlag im Rahmen der europäischen Chemikalien-Verordnung (REACH) ausgearbeitet. Diesem haben die EU-Mitgliedstaaten zugestimmt. Vor der Annahme wurde er erfolgreich durch das Europäische Parlament und den Rat geprüft. In hinreichend begründeten Fällen gelten für die betroffenen Akteure Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen für die Anpassung an die neuen Vorschriften.

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