Neue Verordnung in Kraft getreten – sie soll für mehr Recycling von Bauschutt sorgen

Neue Verordnung in Kraft getreten – sie soll für mehr Recycling von Bauschutt sorgen
Neue Verordnung in Kraft getreten – sie soll für mehr Recycling von Bauschutt sorgen

Einen weiteren Ansatz zum Ressourcenschutz bietet die neue Ersatzbaustoffverordnung, die Anfang August in Deutschland in Kraft getreten ist.


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Ihr Ziel ist es, den Einsatz von Recyclingmaterial zu steigern. Wiederaufbereitete Baustoffe sollen verstärkt in die Kreislaufwirtschaft zurückgeführt werden. Es geht dabei vor allem um Abfälle, die mineralischen Ursprungs sind, wie Bauschutt und Aushubboden. Diese stellen nach Angaben der Bundesregierung mit etwa 240 Millionen Tonnen pro Jahr den mit Abstand größten Abfallstrom in Deutschland dar.

Zugleich wird seit Langem beklagt, dass natürliche Ressourcen für Baustoffe knapp würden – wie der zunehmende Mangel an Kies und Sand weltweit zeigt.

Um recyclingfähige Bauabfälle erneut nutzen zu können, müssen Anwender sie aufwändig für die Wiederverwendung genehmigen lassen – ein Verfahren, das bislang von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird. Die reformierte Ersatzbaustoffverordnung soll diese Verfahren vereinheitlichen.

AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH