Online-Konferenz „Einwegkunststofffonds“ am 27.09.2022
In unserem Beitrag vom 08.06.2022 (Rubrik: GGSC/ Kreislaufwirtschaftsrecht) hatten wir Sie über den vom Bundesumweltministerium Ende März vorgelegten Referentenentwurf des Einwegkunststofffondsgesetzes informiert. Dieser sieht die Inanspruchnahme von Herstellern bestimmter Einwegkunststoffprodukte hinsichtlich der anfallenden Sammlungs-, Reinigungs- und Sensibilisierungskosten vor. Das Gesetz soll nach gegenwärtigem Stand zum 01.01.2023 in Kraft treten. Die Akademie Dr. Obladen führt in Kooperation mit dem VKU und [GGSC] am 27.09.2022 von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr eine Online-Konferenz zu diesem Thema durch.
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