Positive Entwicklung der angemeldeten Rest- und Biomülltonnen

Quelle: Landratsamt Günzburg
Quelle: Landratsamt Günzburg

Die Grenze von 50 000 angemeldeten Rest- und Biomülltonnen wurde bereits im Jahr 2009 erreicht, nun sind aktuell mehr als 53 000 Rest- und Biotonnen im Landkreis Günzburg angemeldet

Dieser positive Trend hält weiter an und zeigt, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gewillt sind, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine stetige Verbesserung des Systems und der Leistungen führt zu einer flächendeckenden und gut funktionierenden Müllentsorgung des Landkreises Günzburg.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

 

Ein Beispiel hierfür ist die Einführung des Identverfahrens. Durch Chips, die an den Mülltonnen angebracht wurden, können vertauschte oder verlorengegangene Behälter leichter identifiziert werden. Nicht angemeldete Abfallbehälter werden vom Entsorgungsfahrzeug erkannt und bleiben ungeleert stehen. Das dient vor allem der Gebührengerechtigkeit. So ist es in der Vergangenheit durchaus vorgekommen, dass eine unangemeldete Tonne am Straßenrand stand. Da die Fahrer der Müllfahrzeuge nicht für jede Tonne aussteigen und die Gebührenmarke prüfen konnten, blieb dies oft unbemerkt. Mit dem neuen System wird eine ungechipte Tonne identifiziert und bleibt stehen.

Die Abfallgebühren berechnen sich nach der Anzahl und Größe der angemeldeten Mülltonnen, also nach dem angemeldeten Restmüllvolumen und den Grundgebühren. Restmülltonnen gibt es in einer Volumengröße von 40 bis 2 500 Litern und Biotonnen in den Größen 60 und 120 Liter. Das Mindestvolumen pro Haushalt beträgt bei einer 2-wöchentlichen Entleerung 40 Liter. Es sollte darauf geachtet werden, dass die zur Leerung bereitgestellten Tonnen geschlossen sind. Überfüllte Tonnen werden nicht geleert. Wenn einmal mehr Abfälle zu entsorgen sind, können bei zahlreichen Verkaufsstellen oder direkt beim Kreisabfallwirtschaftsbetrieb zusätzlich Restmüllsäcke gekauft werden. Diese haben ein Volumen von 50 l und kosten 5 €. Die befüllten Säcke können direkt bei der nächsten Müllabfuhr zur Abholung bereitgestellt werden.

Mit der Abfallgebühr werden nicht nur die Kosten für die Rest- und Biomüllentsorgung bezahlt, sondern auch alle anderen Leistungen die rund um den Abfall in Anspruch genommen werden, wie z. B. die Sperrmüllentsorgung, die Problemmüllsammlung und der Betrieb der Wertstoffhöfe.

Die Bürgerinnen und Bürger sollten das Restabfall-volumen ihrem Bedarf möglichst genau anpassen. Denn die Müllgebühr berechnet sich nach der Anzahl und Größe der angemeldeten Mülltonnen.

Müll vermeiden, Bioabfälle kompostieren und Wertstoffe trennen zahlt sich also aus!

Mehr Informationen rund um das Thema Abfall wie zum Beispiel die Gebühren für eine Rest- oder Biomülltonne, Adressen von Verkaufsstellen für Gebührensäcke oder Tipps zur Abfallvermeidung finden Sie im Internet unter www.kaw.landkreis-guenzburg.de .

Landratsamt Günzburg