Sperrmülltermine auch für Mieter*innen

Das ändert sich 2024

Zum 1. Januar 2024 treten neue Gebührensatzungen und eine neue Abfallsatzung in Kraft, die mit Änderungen für die Bonner*innen verbunden sind. Die wichtigsten Umstellungen hat die bonnorange AöR für die Bürger*innen zusammengefasst.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Das seit 2022 praktizierte System mit drei festen Sperrmüllterminen und einem vierten variablen Termin ohne Zusatzgebühr, der bisher von den Hauseigentümer*innen bzw. Hausverwaltungen in Anspruch genommen werden konnte, wird ab 2024 ausgeweitet, sodass jeder Haushalt einen kostenlosen Termin buchen kann. Der Termin kann von den Bonner Bürger*innen eigenständig per Telefon oder über das Online-Formular unter www.bonnorange.de/sperrmuell/ vereinbart werden.

Die bonnorange AöR weist darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden kann, ob die Nachfrage individueller Termine gedeckt werden kann und davon ausgegangen werden muss, dass der „Wunschtermin“ nicht immer verfügbar sein wird. Zudem gilt bei dem individuellen Termin eine Begrenzung der Sperrmüllmenge auf maximal 5 Kubikmeter, die abgeholt werden können, um eine Mindestanzahl von Terminen pro Tag anbieten zu können. Darum werden die zur Entsorgung vorgesehenen Gegenstände bei der Terminvereinbarung abgefragt. Dies ermöglicht eine effiziente Tourenplanung sowie bei der telefonischen Terminvereinbarung die Beratung von Bürger*innen und die Weitergabe von Hinweisen zu nachhaltigen Wiederverwendungsmöglichkeiten. Noch im Laufe des Jahres soll dem Verwaltungsrat der bonnorange AöR eine Evaluation vorgelegt werden, die eine Bewertung des erweiterten Sperrmüllsystems ermöglicht.

Zusätzlicher Tarif für die Anlieferung von Bauschutt

Die Preise für die Verwertung bzw. Entsorgung von Bauschutt sind erheblich gestiegen. Darum wird die Gebühr für die Anlieferung an den Wertstoffhöfen entsprechend angepasst. Mit dem Inkrafttreten der neuen Abfallsatzung zum 1. Januar 2024 darf nur noch Bauschutt aus privaten Haushalten, der im Rahmen privater Renovierungen angefallen ist, an den Wertstoffhöfen angeliefert werden. Die Anlieferung durch Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetriebe an den Wertstoffhöfen der bonnorange AöR ist somit ab 2024 ausgeschlossen. Der neue Tarif erlaubt die Anlieferung von Kleinstmengen von bis zu 100 Litern für 12,50 Euro. Diese Stufe ist zum Beispiel für Bürger*innen gedacht, die ein einzelnes Waschbecken anliefern wollen. Darüber hinaus fällt die Pauschalgebühr von 25 Euro je 250 Liter (0,25 Kubikmeter) an. Maximal darf 1 Kubikmeter (1.000 Liter) Bauschutt angeliefert werden.

Abladegenehmigung wird nicht mehr von bonnorange ausgestellt

Für die Abgabe größerer Mengen brennbarer Abfälle war bisher eine Abladegenehmigung erforderlich. Als größere Menge gelten Mengen über 2 Kubikmeter, die entsprechend nicht an den Wertstoffhöfen angenommen werden. Das Verfahren mit der schriftlichen Genehmigung durch die bonnorange AöR für die Anlieferung von Abfällen entfällt zum 1. Januar 2024. Nötig ist dafür dann ein Herkunftsnachweis, der als Formular unter www.bonnorange.de/wertstoffhof heruntergeladen werden kann und bei der Anlieferung unterzeichnet abgegeben werden muss. Anliefernde können so direkt zur Müllverwertungsanlage Bonn (MVA) fahren und dort Abfälle, die nicht stofflichen verwertet werden können, abgeben. Die Höhe des Entsorgungspreises wird durch Auswiegen der Abfälle ermittelt und richtet sich nach der gültigen Gebührensatzung der Bundesstadt Bonn.

bonnorange AöR direkter Link zum Artikel