Styropor darf jetzt in den Gelben Sack

Seit Januar dürfen Styroporverpackungen in den Gelben Sack und müssen nicht mehr als „sortenreine Sammlung“ an den Wertstoffhöfen abgegeben werden.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Bislang musste Verpackungsstyropor an den Wertstoffhöfen abgegeben werden – ab sofort darf der Kunststoff in den Gelben Sack, und zwar zusammen mit:

  • Plastikflaschen, zum Beispiel für Spülmittel, Duschgel, Schampoo, Waschmittel, Essig, Saucen etc.,
  • Plastikbechern, zum Beispiel für Joghurt, Sahne, Margarine etc. (bitte den Aludeckel vorher abreißen und lose dazu geben), und Plastikbeuteln für Nudeln, Karotten oder Netze für Kartoffeln,
  • Verbundstoffen wie Tetrapaks für Milch oder Saft,
  • Obst-, Fleisch- und Gemüseschälchen aus geschäumtem Kunststoff,
  • Aluminium, beispielsweise Alufolie, Getränkedosen oder Schalen von Fertiggerichten oder Katzenfutter.

Wichtig zu wissen: In den Gelben Sack gehören nur Verkaufsverpackungen. Denn die „Dualen Systeme“, zu denen der Gelbe Sack gehört, finanzieren sich nicht aus den Abfallgebühren, sondern über den Kauf von Produkten, bei denen ein Teil des Kaufpreises der Sammlung, Sortierung und Verwertung der Produktverpackungen dient. Dieses Sammelsystem existiert seit 1993. Deswegen gehören andere Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff wie beispielsweise Kinderspielzeug, Gießkannen oder Eimer in den Restmüll.

Landratsamt Nürnberger Land direkter Link zum Artikel