Tierkörperbeseitigung im Land Schleswig-Holstein

Änderungen mit dem Jahreswechsel

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume macht mit Blick auf den Jahreswechsel 2014/2015 nochmals auf die Veränderung in der Abholung von Tierkörpern, Schlachtabfällen und anderen tierischen Nebenprodukten im Land Schleswig-Holstein aufmerksam.


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Ab 1. Januar 2015 wird die Aufgabe der Tierkörperbeseitigung und der Entsorgung beseitigungspflichtiger Schlachtabfälle und anderer tierischer Nebenprodukte durch das Land Schleswig-Holstein übernommen. Bislang waren die Kreise und kreisfreien Städte zuständig.

Die Beseitigungspflicht wurde auf das Unternehmen RENDAC Jagel GmbH, Boklunder Weg in 24878 Jagel übertragen.

Das in Schleswig-Holstein anfallende beseitigungspflichtige Material der Kategorien 1 und 2, das derzeit im nördlichen Gebiet durch die Firma RENDAC Jagel GmbH aus Jagel und im südlichen Gebiet des Landes durch die Firma Heinrich Nagel GmbH & Co KG aus Neumünster eingesammelt wird, wird ab dem 1. Januar 2015 ausschließlich durch die Firma RENDAC Jagel GmbH entsorgt.

Das frei handelbare Material der Kategorie 3 kann weiterhin durch die Firma Heinrich Nagel GmbH & Co KG aus Neumünster abgeholt und verarbeitet werden.

Um eine reibungslose und verzögerungsfreie Entsorgung des beseitigungspflichtigen Materials wie Tierkörper, Schlachtabfälle und andere Tierische Nebenprodukte ab dem 1. Januar 2015 zu gewährleisten, werden insbesondere alle Tierhalter, Schlachtbetriebe, Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen, Sammelstellen und niedergelassene Tierärzte sowie andere Firmen und Betriebe, bei denen beseitigungspflichtiges Material anfällt, im Süden des Landes ausdrücklich darauf hingewiesen, die Anmeldung zur Abholung dieses Materials ab dem 1. Januar 2015 bei der Firma RENDAC unter der Rufnummer 0800/779333 vorzunehmen.

Im Falle von Besonderheiten wie u.a. Bestellungen von Containern, Absprachen zu Abholungszeiten und –modalitäten bedarf es des Kontakts direkt mit der Firma in Jagel (04624/80240).

Bei Vor-Ort Problemen z.B. bei der Abholung stehen weiterhin die Veterinärämter in den Kreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung.

Hintergrund

Das Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz schreibt vor, dass Besitzer, bei denen Tierische Nebenprodukte wie u.a. Tierkörper anfallen, diese unverzüglich nach Anfallen zur Abholung anmelden müssen.

Entsprechend ist der Beseitigungspflichtige verpflichtet, das entsprechende Material unverzüglich abzuholen, zu sammeln, zu befördern und zu lagern.

Für weitergehende Fragen stehen das Fachreferat für Tierseuchenbekämpfung (0431/9885039) und die Firma RENDAC Jagel GmbH (04624/80240) zur Verfügung.

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume direkter Link zum Artikel