Übergang zur Kreislaufwirtschaft

Abfall als Ressource nutzen

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 10. Oktober 2014 zu einer Vorlage der Europäischen Kommission kritisch Stellung genommen, deren Ziel es ist, Abfall europaweit zunehmend als Ressource zu nutzen. Sie wollen mit ihrem Votum erreichen, dass die Kommission ihren Vorschlag nochmals überdenkt und mit den Mitgliedstaaten intensiv diskutiert.


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Aus Sicht der Länder sind weite Passagen der Richtlinie und einige darin enthaltene Ideen hinsichtlich der Realisierbarkeit, Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit erneut zu prüfen. Zudem hält es der Bundesrat für unabdingbar, dass die von der Kommission formulierten Ziele methodisch sinnvoll, statistisch nachprüfbar, technisch erreichbar und ökologisch vorteilhaft formuliert werden, ohne zu noch mehr Bürokratie zu führen. Es bestünden Zweifel, dass alle Vorschläge diesen Anforderungen genügen.

Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission hat zum Ziel, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft weiter voranzutreiben, die Abfall zunehmend als Ressource nutzt. Dies soll zur Verbesserung des Umweltschutzes beitragen, neue wirtschaftliche Chancen eröffnen, nachhaltiges Wachstum ermöglichen und neue Arbeitsplätze schaffen. Hierzu schlägt die Kommission unter anderem vor, das Deponieren von wiederverwertbaren Abfällen und Plastik ab dem Jahr 2025 in der EU zu verbieten. Zudem soll sich die Recyclingquote für Siedlungsabfälle bis zum Jahr 2030 auf 70 Prozent erhöhen. Für Verpackungsabfälle ist sogar eine Erhöhung auf 80 Prozent vorgesehen.

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