Verwaltungsgericht Saarland stärkt private Abfallwirtschaft
Keine Gefährdung des öffentlich-rechtlichen Entsorgers durch gewerbliche Altpapiersammlung
Führt die Sammlung von Altpapier in blauen Tonnen durch ein privates Entsorgungsunternehmen zu einer wirtschaftlichen Beeinträchtigung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers? In seiner Entscheidung vom 3. Juni kam das Verwaltungsgericht des Saarlandes zu dem Schluss, dass die seit 2007 Haushalten zur Verfügung gestellten blauen Tonnen der Paulus GmbH weder die Wirtschaftsgrundlage des Entsorgerverbandes Saar (EVS) noch die Gebührenstruktur gefährden.
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