VKU fordert: keine Ausweitung des Emissionshandels auf die Abfallwirtschaft

Neues Preisetikett an der völlig falschen Stelle

Heute findet im Bundestag die erste Beratung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes statt. Demnach soll die Verbrennung von Siedlungsabfällen ab 1. Januar 2023 in den nationalen Emissionshandel einbezogen werden. 


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Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetreibe Münster, sagt dazu:

„In der jetzigen Situation hoher Inflationsraten und steigender Energiepreise müssen zusätzliche Belastungen der Bürgerinnen und Bürger dringend vermieden werden. Das Vorhaben der Regierung, ab dem 1. Januar 2023 das BEHG auf die Abfallwirtschaft auszudehnen, können wir daher nicht nachvollziehen. Niemand versteht, dass einerseits die BEHG-Preistreppe zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher verschoben, zugleich aber der nationale Emissionshandel auf Abfälle ausgeweitet werden soll. Die Bundesregierung würde dann mit der einen Hand das wieder nehmen, was sie mit der anderen Hand gegeben hat.

Der Bundesrat hat in seiner Empfehlung vom 16. September erkannt, dass ein Emissionshandel für Abfälle in einem Konflikt steht zur eigentlichen Entsorgungsfunktion der thermischen Abfallbehandlung und eine Ausnahme für die Verbrennung von Sonderabfällen gefordert. Dies begrüßen wir. Allerdings gilt dieses Argument nicht nur für Sonderabfälle, sondern auch für Restabfälle aus häuslichen oder gewerblichen Bereichen. Abfälle müssen insgesamt vom Emissionshandel freigestellt werden. Wir empfehlen den Abgeordneten daher, sich zunächst auf ein zweijähriges Moratorium zu einigen, um insbesondere die weitere europäische Entwicklung abzuwarten und auswerten zu können.

Nach unserer Überzeugung müsste ein Preismechanismus bei den eigentlichen Verursachern, also den Herstellern und Inverkehrbringern von fossilen Kunststoffprodukten, ansetzen, um eine Lenkungswirkung zu erreichen, kurz: um überhaupt sinnvoll zu sein.

Bei einem nationalen Alleingang muss außerdem befürchtet werden, dass Abfallexporte in das Ausland stark zunehmen. Und nicht zuletzt würde eine nachhaltige heimische Energiequelle drastisch verteuert.

Ohne Zweifel kann und muss auch die Entsorgungswirtschaft ihren – bereits sehr hohen – Klimaschutzbeitrag noch steigern. Hierzu könnte z.B. eine einheitliche Wertstofftonne dienen, um noch mehr Kunststoffe von der Verbrennung fernzuhalten und einem Recycling zuzuführen. Solche konkreten Maßnahmen sind allemal sinnvoller als das einfallslose Drehen an der Gebührenschraube.

Wir bauen jetzt auf das weitere parlamentarische Verfahren in den nächsten Wochen, damit die Gebührenzahler vor dieser unnützen Belastung verschont bleiben und Deutschland keinen nationalen Sonderweg beim Emissionshandel für Abfälle beschreitet.“

Zum Hintergrund:

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist ein wichtiger Baustein, um die deutschen Klimaziele zu erreichen. Zweifellos bedarf es auch einer preislichen Lenkungswirkung zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen, deshalb unterstützt der VKU seit Jahren ausdrücklich die CO2-Bepreisung von fossilen Brennstoffen als wichtiges Instrument für den Klimaschutz.

Zum 1. Januar 2023 soll nun auch das CO2 aus der Abfallverbrennung in Deutschland mit einem CO2-Preis belegt werden. Dies wird aus Sicht der kommunalen Abfallwirtschaft die Gebührenzahler zusätzlich unnötig belasten, greift einer unbedingt erforderlichen EU-weiten Lösung vor und kann keine Lenkungswirkung für den Klimaschutz erreichen.

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel