Anhörungsverfahren zu „Rhein-Ruhr-Express“ beginnt

Planfeststellungsabschnitt im Stadtgebiet Bochum

Die Bezirksregierung Arnsberg hat jetzt das Anhörungsverfahren zum „Rhein-Ruhr-Express“ (RRX), einem Vorhaben der Deutschen Bahn (DB), eingeleitet. Neben den Trägern öffentlicher Belange wird auch die Öffentlichkeit beteiligt. Zwischen dem 10.11. und 09.12.2014 können die Planunterlagen eingesehen werden. Bis zum 23.12. sind schriftliche Einwendungen gegen die Planung möglich.


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Die Unterlagen zum Planfeststellungsabschnitt 5b auf dem Gebiet der Stadt Bochum (von der Stadtgrenze zu Essen bis Bochum-Langendreer) können bei der Stadtverwaltung Bochum, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, 44787 Bochum, von jedermann eingesehen werden. Die Pläne können in dieser Zeit auch über das Internetportal der Bezirksregierung Arnsberg unter Bekanntmachungen aufgerufen werden. Sowohl bei der Stadt Bochum als auch bei der Bezirksregierung Arnsberg können anschließend Einwendungen vorgebracht werden.

Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) war von der DB ProjektBau GmbH beim Eisenbahnbundesamt (Außenstelle Köln) beantragt worden. Die Bezirksregierung Arnsberg ist nach dem Allgemeinem Eisenbahngesetz in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG Bund) die zuständige Anhörungsbehörde.

Die Stellungnahmen und Einwendungen werden zu einem späteren Zeitpunkt – moderiert von der Bezirksregierung – mit der Vorhabenträgerin erörtert. Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange wird das Eisenbahnbundesamt danach über den Antrag der DB ProjektBau GmbH entscheiden und den Planfeststellungsbeschluss erstellen.

Vorrangiges Ziel des RRX ist eine deutliche Verbesserung des Angebotes im Schienenpersonenverkehr in der Metropolregion Rhein-Ruhr. Im Kernkorridor Köln - Düsseldorf - Duisburg - Essen - Bochum - Dortmund soll künftig alle 15 Minuten ein RRX verkehren. Die Realisierung erfordert einen umfangreichen Aus- und Umbau der Schieneninfrastruktur. Und aufgrund der Streckenlänge und der verschiedenen örtlichen Verhältnisse wird das Projekt „RRX“ in sechs Planfeststellungsbereiche und weiter in insgesamt 13 Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt. Der Abschnitt Bochum (PFA 5b) weist im Umfeld der Strecke vorrangig Wohnnutzung sowie Büro- und Geschäftsgebäude auf, zudem Einzelhandelsbetriebe, Anlagen für Kultur und Sport sowie soziale Einrichtungen.

Bauliche Maßnahmen erforderlich

Die geplante Trassenmehrung durch den geplanten RRX soll aufgefangen werden, indem die kurzlaufenden Nahverkehrszüge zwischen Essen Hauptbahnhof und Bochum-Langendreer von der Fernbahn- auf die S-Bahn-Infrastruktur verlagert werden. Dies erfordert im Bochumer Hauptbahnhof vergleichsweise geringe Umbaumaßnahmen an Weichen und Signaltechnik sowie eine Verlängerung des Bahnsteigs 2 um rund 60 Meter in Fahrtrichtung Dortmund. Letzteres bedingt auch den Neubau einer Bahnsteigbrücke über die Wittener Straße.

Im Bereich Bochum-Langendreer ist als weitere bauliche Maßnahme eine Verbindungskurve zwischen der S-Bahn auf der Strecke von Bochum nach Dortmund und der Strecke von Dortmund nach Hagen geplant. Hierbei soll der S-Bahn-Haltepunkt Langendreer als neuer Bahnhofsteil „Bezirk S-Bahn“ in den Bahnhof Bochum-Langendreer integriert werden. Weiterhin ist im Anschluss an die Verbindungskurve eine geringe Versetzung des Gleises in Richtung Witten beabsichtigt.

Für den Bereich der Fernbahn- und S-Bahnstrecken ist zwischen Essen Hbf und Dortmund Hbf bzw. zwischen Bochum-Langendreer und Witten durch eine Blockverdichtung, d.h. signaltechnische Verkürzung des Abstandes zwischen zwei Zügen, eine Erhöhung der Streckenkapazität geplant, um den Zusatzverkehr durch den RRX aufnehmen zu können.

Auf dem Weg über die S-Bahn-Infrastruktur zwischen Essen und Bochum-Langendreer sollen die Zuglinien RE 16 und die RB 40 demnächst nicht mehr in Wattenscheid halten, sondern ersatzweise in Wattenscheid-Höntrop und ggf. in Bochum-Langendreer (RB 40). Als Kompensationshalt soll Wattenscheid künftig durch den RRX halbstündlich bedient werden.

Weitere Umbauarbeiten im PFA 5b betreffen Weichen, Stützwände, die Leit- und Sicherungstechnik, die Oberleitung, die Entwässerung und die Stromversorgung der Strecke, zudem Anpassungsarbeiten an der Eisenbahnbrücke über die Oberstraße sowie Lärmschutzmaßnahmen.

Anhörungsverfahren zu „Rhein-Ruhr-Express“ beginnt - Anhang 1
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