DB Cargo: Keine Einstellung des Kombinierten Verkehrs

Verkehr — Antwort — hib 3/2024

Die Einstellung des Segments des Kombinierten Verkehrs der Bahntochter DB Cargo AG ist laut Bundesregierung derzeit nicht vorgesehen. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/9829) auf eine Kleine Anfrage der zwischenzeitlich aufgelösten Fraktion Die Linke (20/9283) hervor.


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Die Bundesregierung hält der Antwort zufolge die Transformation der DB Cargo AG für den Erhalt des Bundesunternehmens und der von ihr erbrachten Verkehrsleistung insbesondere auch im Bereich des Einzelwagenverkehrs und zum Erreichen der Klimaschutzziele betriebswirtschaftlich für geboten. Durch eine bessere Verzahnung der Verkehrsträger zur Schienengüterverkehrslogistik erhoffe sich die Regierung „weiter verbesserte Beiträge zum Klimaschutz durch die DB Cargo AG“.

Was die Entwicklung des Personalbestandes bei der Bahntochter angeht, so macht die Bundesregierung deutlich, dass die operative Unternehmensführung in der Zuständigkeit und Verantwortung des Vorstands liege. „Der Transformationsprozess der DB Cargo kann mit einer angepassten Anzahl an Mitarbeitenden im administrativen und produktionellen Overhead einhergehen“, heißt es in der Antwort. Da die Deutsche Bahn AG (DB AG) insgesamt weiterhin einen Bedarf an Personalaufwuchs habe, sei vorgesehen, in diesem Fall Mitarbeitende über den internen Arbeitsmarkt des Konzerns in anderen Bereichen weiter zu beschäftigen. „Kündigungen sind daher nicht vorgesehen“, macht die Bundesregierung deutlich.

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