Einrichtung der DB InfraGO erfolgte ohne Gesetzesänderung
Verkehr — Antwort — hib 53/2024
Für die Verschmelzung der zur Deutschen Bahn AG (DB AG) gehörenden DB Station&Service AG und der DB Netz AG im Rahmen der Einrichtung der DB InfraGO AG war nach Auffassung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) keine Gesetzesänderung erforderlich.
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