Erleichterung über die Ablehnung der Mehrkostenklage durch das Verwaltungsgericht Stuttgart

Mit Freude und Erleichterung hat die Landeshauptstadt Stuttgart das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Mehrkostenklage der Deutschen Bahn gegen Projektpartner von Stuttgart 21 aufgenommen. Die Klage wurde in allen Punkten abgewiesen.


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Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart erfüllt uns mit Erleichterung und Zufriedenheit. Wir waren von unserer Rechtsauffassung überzeugt, dennoch ist uns ein 1,3 Milliarden Stein vom Herzen gefallen. Beim Projekt Stuttgart 21 bleiben wir der Deutschen Bahn als konstruktiver Projektpartner verbunden.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper

Das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm umfasst Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen–Ulm. Das Bauvorhaben ist das größte Ausbaukonzept für den öffentlichen Schienenverkehr in Baden‐Württemberg seit dem 19. Jahrhundert und eines der umfassendsten Bahnprojekte Europas.

Erleichterung über die Ablehnung der Mehrkostenklage durch das Verwaltungsgericht Stuttgart - Anhang 1
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