Erleichterung über die Ablehnung der Mehrkostenklage durch das Verwaltungsgericht Stuttgart
Mit Freude und Erleichterung hat die Landeshauptstadt Stuttgart das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Mehrkostenklage der Deutschen Bahn gegen Projektpartner von Stuttgart 21 aufgenommen. Die Klage wurde in allen Punkten abgewiesen.
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