Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Länder zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs mehr Geld erhalten sollten

Mit seinem am 28. November 2014 beschlossenen Gesetzentwurf möchte er deshalb unter anderem durchsetzen, dass den Ländern für das Jahr 2015 ein Betrag von 8,5 Milliarden Euro aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes zusteht. Dieser Betrag soll ab 2016 um 2 Prozent jährlich steigen.


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Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass unter anderem durch Steigerungen der Trassen- und Stationspreise sowie der Energie- und Personalkosten erhebliche Defizite bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs entstanden sind. Bei der Bahnreform 1993 sei den Ländern der öffentliche Personennahverkehr aber unter der Bedingung einer angemessenen Finanzausstattung übertragen worden.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung übersandt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

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