Forderung des Bundesrats zum Deutschlandticket

Verkehr/Unterrichtung

Der Bundesrat erwartet, dass der Bund in das Gesetz zur Einführung des sogenannten Deutschlandtickets eine Regelung zur dauerhaften hälftigen Mitfinanzierung des Bundes über das Jahr 2025 hinaus aufnimmt oder die Einführung des Deutschlandtickets analog zum Geltungszeitraum der Kostenbeteiligung des Bundes auf die Jahre 2023 bis 2025 begrenzt.


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Dies geht aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (20/5799) hervor, die die Bundesregierung einschließlich ihrer Gegenäußerung als Unterrichtung (20/5912) vorgelegt hat. Die Einführung des Deutschlandtickets sei eine gesetzliche Verpflichtung der Länder, die finanzielle Beteiligung des Bundes im Gesetzentwurf jedoch nur bis 2025 vorgesehen.

Die Bundesregierung weist die Forderung des Bundesrates in ihrer Gegenäußerung zurück. Die Befristung der Bereitstellung der Mittel des Bundes bis 2025 solle in erster Linie sicherstellen, dass die für eine dauerhafte Finanzierung erforderlichen organisatorischen und technischen Grundlagen geschaffen werden. Die Finanzierung ab 2026 auf der Grundlage eines dauerhaften Ausgleichsmechanismus müsse durch ein erneutes Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2025 geregelt werden.

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